Großveranstaltungen in Hamburg wieder möglich

Bislang steht in der Hamburger Corona-Eindämmungsverordnung vor
allem, was verboten ist. Mit einer neuen Verordnung will der Senat
nun aufzeigen, unter welchen Maßgaben ein normales Leben wieder
möglich sein kann. Vor allem bei Veranstaltungen wird man das merken.

Hamburg (dpa/lno) - In Hamburg sind künftig wieder Veranstaltungen
mit bis zu 1000 Teilnehmern möglich. Das sehe die neue
Corona-Eindämmungsverordnung vor, die der Senat am Dienstag
beschließen wolle, sagte am Montag ein Sprecher der
Gesundheitsbehörde. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern
seien aber auch weiterhin nicht zulässig. Auch müssten Clubs, Saunas,
Bordelle und andere Betriebe, in denen es zu besonderer körperlicher
Nähe komme, geschlossen bleiben.

Im privaten Rahmen können demnach künftig wieder bis zu 25 Personen
zusammenkommen, egal aus wie viel Haushalten. Bislang galt eine
Obergrenze von 10 Personen aus höchstens zwei Haushalten.

Großveranstaltungen dürfen im Freien von bis zu 1000 Menschen und in
geschlossenen Räumen von bis zu 650 Menschen besucht werden, wenn es
entsprechende Schutzkonzepte - etwa für das Rein- und Rauskommen,
feste Sitzplätze und die Möglichkeit der Kontaktverfolgung gebe,
sagte der Sprecher. Ohne feste Platzvergabe sind im Freien maximal
200 und in Räumen 100 Personen zulässig. Wird Alkohol ausgeschenkt,
muss die Teilnehmerzahl jeweils halbiert werden.

Die Masken-Pflicht bleibt den Angaben zufolge sowohl im öffentlichen
Nahverkehr wie auch im Einzelhandel bestehen.

Eine Verschärfung gibt es für Touristen aus den deutschen
Corona-Hotspots wie dem Kreis Gütersloh. Für sie soll ein
Beherbergungsverbot beschlossen werden, dass ebenfalls am Mittwoch in
Kraft tritt. Betroffen sind Reisende aus Kommunen, in denen die von
Bund und Ländern vereinbarte Höchstgrenze von 50 Neuinfektionen pro
100 000 Einwohner binnen sieben Tagen überschritten ist, wie die
Gesundheitsbehörde mitteilte. Ausnahmen gelten für Personen mit
negativem Corona-Test, der aber nicht älter als 48 Stunden sein darf.

Bei ihrer Ankunft in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, auf
Campingplätzen und anderen Einrichtungen müssen Reisende schriftlich
bestätigen, dass sie sich in den vorangegangenen 14 Tagen nicht in
einem Corona-Hotspot aufgehalten haben.

Mit der neuen Verordnung solle das bisherige Verbotsprinzip umgekehrt
werden, hatte Gesundheitssenatorin Melanie Leonhard (SPD) in der
vergangenen Woche angekündigt. «Wir wollen hin zu: Wir haben das
normale Leben, wenn bestimmte Maßgaben erfüllt sind.» Kultursenator
Carsten Brosda (SPD) stellte ein «aktives Geschehen auf der Bühne» in

Aussicht. Es gehe um «ein langsames und verantwortungsvolles
Wiederhochfahren des kulturellen Lebens in der Stadt».