Opposition sieht im Fall Grote neues Skandal-Kapitel

Hamburg (dpa/lno) - CDU und Linke sehen in der Änderung der
Corona-Hinweise auf der Internetseite der Stadt Hamburg vom Sonntag
ihre Vorwürfe gegen Innensenator Andy Grote (SPD) bestätigt. «Die
Causa Grote bekommt mit einer im Nachhinein maßgeschneiderten
Auslegungshilfe zu den bestehenden Corona-Regelungen ein neues
Skandalkapitel dazu», meinte CDU-Innenexperte Dennis Gladiator. Die
Integrität des gesamten Senats sei beschädigt, sagte der
innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Deniz Celik, am Montag.
«Jede Sekunde, die Grote im Amt bleibt, schadet Bürgermeister (Peter)
Tschentscher.»

Der Senat wies die Anschuldigungen zurück. «Rechtlich hat sich gar
nichts geändert», sagte Senatssprecher Marcel Schweitzer. Bei den
Corona-Hinweisen handele es sich um einen redaktionellen Artikel, der
bereits vor Wochen verfasst und immer wieder aktualisiert worden sei,
wenn sich die Verordnungen geändert oder Bürger auf unklare
Formulierungen hingewiesen hätten. «Maßgeblich ist die
Rechtsverordnung. Sie ist rechtlich verbindlich und nur darauf kommt
es an.»

Celik hatte am Sonntag in einer Pressemitteilung drauf hingewiesen,
dass Grotes Angaben hinsichtlich der Zulässigkeit seines Umtrunks mit
insgesamt 30 Freunden aus Anlass seiner Wiederernennung vor knapp
drei Wochen den Erläuterungen auf der Hamburg-Homepage widerspreche.
Dort hieß es in der Ursprungsfassung, dass maximal zehn Personen aus
zwei Haushalten zusammenkommen dürfen und: «Die Kontaktbeschränkung
gilt auch für die Gastronomie.» Dieser Aussage wurde am
Sonntagnachmittag dann die Einschränkung hinzugefügt: «Wenn der
Mindestabstand nicht eingehalten werden kann oder keine geeigneten
Trennwände vorhanden sind.» Dabei wurde auf den Ursprungstext
hingewiesen, der zu Unklarheiten geführt habe.

Grote hatte am vergangenen Donnerstag im Innenausschuss der
Bürgerschaft erklärt, dass bei seinem Umtrunk der Mindestabstand
stets eingehalten worden sei und das Treffen zu einem «Getränk auf
Abstand» im Einklang mit der geltenden Rechtsverordnung gestanden
habe.