Weitere Tabak-Werbeverbote im Bundestag auf der Zielgeraden

Berlin (dpa) - Nach jahrelangen Diskussionen sollen in dieser Woche
weitere Werbeverbote fürs Rauchen beschlossen werden. «Tabak und
Nikotin sind einmalig in ihrer Gefährlichkeit und Suchtpotenz - auch
bei bestimmungsgemäßem Gebrauch», sagte Unionsfraktionsvize Gitta
Connemann (CDU) der Deutschen Presse-Agentur. Werbung richte sich an
jugendliche Nichtraucher, und sie wirke. Plakate zeigten aber keine
Lungenkarzinome, sondern suggerierten Lebensgefühl. «Es geht also bei
der Ausweitung der Werbebeschränkungen um die Gesundheit von jungen
Menschen. Diese ist unverhandelbar», sagte Connemann.

Der Bundestag soll die Gesetzespläne der großen Koalition an diesem
Donnerstag in zweiter und dritter Lesung beschließen. Am Montag steht
noch eine Expertenanhörung an. Konkret sollen Reklamemöglichkeiten
gestaffelt unterbunden werden. Zuerst soll ab 1. Januar 2022 ein
Werbeverbot auf Außenflächen wie Plakatwänden oder Haltestellen für

herkömmliche Tabakprodukte kommen. Für Tabakerhitzer soll es ab
1. Januar 2023 greifen, für E-Zigaretten dann ab 1. Januar 2024.
Schon ab 1. Januar 2021 tabu sein soll Kinowerbung fürs Rauchen bei
Filmvorführungen, die für unter 18-Jährige freigegeben sind.

Die FDP kritisierte die Pläne. Fraktionsvize Frank Sitta sagte der
dpa: «Das Verbot, für legale Produkte zu werben, ist nicht nur völlig

unverhältnismäßig, sondern könnte sich im Endeffekt im Hinblick auf

den Gesundheitsschutz als kontraproduktiv erweisen, wenn auf
risikoärmere Erzeugnisse nicht mehr hingewiesen werden darf.»