Bund und Länder bei Reise-Regeln einig - Laschet lobt

Berlin/Düsseldorf (dpa) - Reisende aus einem Kreis mit hohem
Corona-Infektionsgeschehen dürfen nur dann in einem Hotel
untergebracht werden, wenn ihnen ein ärztliches Zeugnis bestätigt,
dass sie keine Infektion haben. Das geht aus einem Beschluss des
Chefs des Bundeskanzleramts und der Leiter der Staats- und
Senatskanzleien der Länder vom Freitag hervor, der der Deutschen
Presse-Agentur vorliegt. Das benötigte ärztliche Zeugnis «muss sich
auf eine molekularbiologische Testung stützen, die höchstens 48
Stunden vor der Anreise vorgenommen worden ist».

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sagte dazu
zur Deutschen Presse-Agentur: «Der Einsatz hat sich gelohnt. Gut,
dass wir nun gemeinsame Regelungen aller Länder mit dem Bund dafür
haben, wie wir Risiko-Vorsorge und Reisefreiheit miteinander
verbinden.» Nach dem Corona-Ausbruch im westfälischen Kreis Gütersloh

beim Fleischproduzenten Tönnies hatten die meisten Bundesländer
Reise-Einschränkungen für Menschen aus Corona-Hotspots beschlossen.

Laschet betonte: «Die Unsicherheit und Stigmatisierung bei Reisenden
aus Gütersloh in den letzten Tagen dürfen sich nicht wiederholen.
Corona besiegen wir nur miteinander, nicht gegeneinander.»