Beherbergungsverbot für Besucher aus Infektions-Hotspots

Halle (dpa/sa) - Einreisende Besucher aus Landkreisen mit einem hohem
Corona-Infektionsgeschehen dürfen in Sachsen-Anhalt vorerst nicht in
Beherbergungsbetrieben wie Hotels oder Campingplätzen übernachten.
Diese Regelung gelte ab (dem morgigen) Samstag, teilte das
Landesverwaltungsamt als zuständige Behörde am Freitag in Halle mit.

Betroffen seien Menschen aus Stadt- und Landkreisen, in denen in den
vergangenen sieben Tagen vor der Anreise die Zahl der Neuinfektionen
laut Robert-Koch-Institut pro 100 000 Einwohner höher als 50 war. Wer
aus den betroffenen Kreisen komme, könne ein ärztliches Zeugnis
vorlegen, das einen negativen Test auf Covid-19 bescheinigt. Für
diese Personen gelte das Beherbergungsverbot nicht, hieß es.

«Touristen sind in Sachsen-Anhalt immer herzlich willkommen,
allerdings müssen wir konsequent und wachsam sein», erklärte der
Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye. Erfolge im Kampf
gegen die Pandemie dürften nicht aufs Spiel gesetzt werden. Die
bevorstehenden Ferien und der bereits jetzt ansteigende Reiseverkehr
dürften nicht zu einem rasanten Anstieg der Infektionszahlen führen.

Die Regelung zum Beherbergungsverbot für Einreisende aus
Infektions-Hotspots soll in die Corona-Eindämmungsverordnung des
Landes aufgenommen werden, die Mitte der kommenden Woche in Kraft
treten wird. Auch andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein,
Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg oder Bayern haben ein
entsprechendes Beherbergungsverbot erlassen.