Ferienprogramme für Kinder sind unter Auflagen möglich
Stuttgart (dpa/lsw) - Freizeitprogramme für Kinder und Jugendliche
sind in den Sommerferien im Südwesten unter Auflagen möglich. Das
Sozialministerium in Stuttgart veröffentlichte am Freitag die Regeln,
die in Corona-Zeiten gelten. Demnach sind Ferienprogramme und
Zeltlager ab dem 1. Juli mit bis zu 100 Teilnehmern erlaubt. Ab dem
1. August können daran bis zu 500 Menschen teilnehmen. Bei Angeboten
mit mehr als 100 Menschen müssen aber feste Gruppen mit bis zu 30
Personen gebildet werden. Innerhalb dieser Gruppen muss der Abstand
von 1,5 Metern dann nicht mehr eingehalten werden.
«Bei Übernachtungen in Zelten kann für die Schlafenszeit von der
Abstandsempfehlung abgewichen werden», teilte das Ministerium weiter
mit. Eine massenhafte Belegung von Zelten sei aber möglichst zu
vermeiden. Bei der gemeinsamen An- und Abreise und bei Ausflügen
müssten Alltagsmasken getragen werden.
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