Hochzeits- und Geburtstagsfeiern ohne Mundschutz und Abstand erlaubt

München (dpa/lby) - Hochzeits- und Geburtstagsfeiern in Gasthäusern
sind wieder ohne Mundschutz und Abstandsregelungen möglich. Das geht
aus einer Antwort des Gesundheitsministeriums an den bayerischen
Hotel- und Gaststättenverband vom Freitag hervor. Die Lockerung gilt
für private Feiern als geschlossene Gesellschaften, sofern keine
weiteren Gäste im selben Raum sind. Außerhalb des geschlossenen
Bereichs muss allerdings weiter ein Mundschutz getragen werden. Zudem
gilt die Obergrenze von 50 Personen im Inneren und 100 im Freien.

«Gemeinsame Aktivitäten wie Tanz oder Spiele sind ohne Einhaltung des
Mindestabstands möglich», heißt es in der Antwort des Ministeriums.
«Es wird jedoch empfohlen, die Abstands- und Hygieneregeln soweit wie
möglich einzuhalten.» Sollte es bei der Veranstaltung Live-Musik
geben, gelten für die Musiker abweichende Regeln: Sie müssen einen
Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Gästen einhalten, wenn sie
singen oder Blasinstrumente verwenden sind es zwei Meter.

Der Dehoga-Landesgeschäftsführer Thomas Geppert begrüßte die
Lockerung als «großen Schritt zu mehr Lebensqualität». Zudem zeig
te
er sich zuversichtlich, dass bald auch Schankwirtschaften wieder
öffnen dürfen. «Die Welt um Bayern herum hat gezeigt, dass es geht.
»

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