Urlaubsverbot für Warendorfer in Niedersachsen gilt weiter

Hannover (dpa) - Das Urlaubsverbot für Menschen aus dem
nordrhein-westfälischen Kreis Warendorf hat in Niedersachsen auch
nach der Unterschreitung des Grenzwerts von 50 Neuinfektionen noch
Gültigkeit. Das bestätigte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums
in Hannover am Freitag. Das Beherbergungsverbot solle erst aufgehoben
werden, wenn der nordrhein-westfälische Kreis den Wert von 50
Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen zwei Wochen
am Stück unterboten hat. Das sei wegen der Inkubationszeit des
Coronavirus und Meldeverzögerungen notwendig, heißt es.

Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass das Verbot auch schon in den
nächsten Tagen aufgehoben werde, wenn sich das Infektionsgeschehen
entsprechend entwickle, betonte der Ministeriumssprecher. Als Teil
der Corona-Verordnung ist die Regelung, die auch für Gütersloh gilt,
ohnehin zunächst bis zum 5. Juli befristet.

Ausgenommen von dem Verbot sind Touristen, die ihren Urlaub schon vor
dem 11. Juni angetreten haben oder ein ärztliches Attest über einen
höchstens zwei Tage alten negativen Corona-Test vorlegen können. In
Warendorf ist die Kennziffer der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner
binnen sieben Tagen nach Angaben des Robert Koch-Instituts zuletzt
auf 47,9 gesunken.

Die Stadt Cuxhaven teilte am Freitag zudem mit, dass sie das Verbot
auch auf ihren Strand anwendet. Der Verwaltungsausschuss habe die
örtliche Politik mit breiter Mehrheit aufgefordert, so den Tourismus
aus den beiden nordrhein-westfälischen Landkreisen zu minimieren und
die Ansteckungsgefahr zu senken. «Wer gegen die Strandverbote
verstößt, muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen», sagte
Oberbürgermeister Uwe Santjer (SPD).