Entscheidend für Übernachtungsverbot ist Zeitpunkt der Anreise

München (dpa/lby) - Wer eine Reise nach Bayern plant und aus einem
Corona-Hotspot kommt, muss den Tag seiner Anreise genau beachten.
Seit Donnerstag gilt im Freistaat ein Beherbergungsverbot für
Menschen aus besonders betroffenen Regionen. Betroffen sind Kreise
und kreisfreie Städte mit binnen sieben Tagen mehr als 50
Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern.

«Wenn der maßgebliche Inzidenzwert unter 50 gefallen ist, dürfen
Bürger aus dem betreffenden Landkreis von bayerischen
Beherbergungsbetrieben wieder aufgenommen werden», erklärte ein
Sprecher des Gesundheitsministeriums in München am Freitag. «Sie
dürfen dann auch unabhängig von der weiteren Entwicklung der Inzidenz
bleiben. Maßgeblich ist insoweit der Zeitpunkt der Anreise.»

Im nordrhein-westfälischen Kreis Warendorf ist die wichtige
Kennziffer der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb der
vergangenen sieben Tage unter die entscheidende Marke von 50
gefallen. Das geht aus den am Freitag veröffentlichten Zahlen des
Robert Koch-Instituts hervor. Demnach sind es im Kreis Warendorf nun
47,9 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben
Tagen nach zuvor 50,4. Auch im Kreis Gütersloh, in dem ebenfalls nach
dem Corona-Ausbruch bei Tönnies ein regionaler Lockdown gilt, sinkt
die Kennziffer nach extrem hohen Werten weiter.

Neben Bayern haben auch andere Länder wie Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen und Baden-Württemberg ein Beherbergungsverbot oder
andere Beschränkungen für Menschen aus Corona-Risikogebieten
festgelegt. Von dem Verbot im Freistaat ausgenommen sind Menschen,
die über einen negativen Corona-Test verfügen und ein ärztliches
Attest vorweisen können sowie Gäste, «die zwingend notwendig und
unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst anreisen» oder
die «einen sonstigen triftigen Reisegrund» nachweisen können wie den

Besuch bei Familienangehörigen oder zur Pflege Schutzbedürftiger.

«Jeder Hotelier hat ein eigenes Interesse daran, dass sein Hotel
nicht der Ort von Corona-Infektionen wird», erläuterte der
Ministeriumssprecher dazu. «Deshalb ist davon auszugehen, dass er
neue Gäste konsequent entsprechend der neuen Regelung befragt.
Zugleich setzen wir auf das Verantwortungsbewusstsein der Gäste,
andere Menschen nicht durch falsche Angaben zu gefährden.»