Corona-Lockerungen gelten nicht für Wattwagenfahrten

Cuxhaven (dpa) - In Niedersachsen dürfen sich mit den neuesten
Corona-Regeln wieder zehn Personen zu Feiern drinnen und draußen
treffen. Doch eine Freizeitaktivität bleibt von der Lockerung
ausgeschlossen: Das Wattwagenfahren von Cuxhaven zur Insel Neuwerk.
«Für uns gilt nach wie vor die Verordnung mit den zwei Haushalten,
die am 25. Mai in Kraft getreten war», sagte Kutscher Kai Stelling
der dpa. Das bedeute, dass die Wagen, die Platz für zehn Gäste böten,

mit vier Personen besetzt seien. «Die Flugzeuge sind voll und fliegen
nach Mallorca, Busse und Bahnen sind voll», sagte Stelling. «Und wir
sind an der frischen Luft und schaukeln mit nur vier Leuten durchs
Watt. Das ist absurd.»