Beherbergungsverbot für Gäste aus Warendorf und Gütersloh

Auf Hotels, Pensionen und Campingplätze kommen neue
Corona-Unannehmlichkeiten zu: Wenn der Gast aus einem deutschen
Corona-Hotspot-Gebiet stammt, soll er im Südwesten nicht übernachten
dürfen. Für Hoteliers sei das schlicht unmöglich, warnt der Dehoga.

Stuttgart (dpa/lsw) - Besucher und Reisende aus den Corona-Hotspots
Gütersloh und Warendorf dürfen ab sofort und bis auf Weiteres nicht
mehr im Südwesten übernachten - jedenfalls nicht in Institutionen wie
Hotels und Pensionen oder auf Campingplätzen. Am Mittwoch hatte die
Corona-Lenkungsgruppe des Landes die entsprechende Verordnung auf den
Weg gebracht, am Donnerstagnachmittag wurde sie vom Sozial- und
Wirtschaftsministerium notverkündet - was bedeutet, dass sie ab
sofort in Kraft ist.

Beim Südwestableger des Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga sieht
man die Entscheidung kritisch. Der Verband unterstütze grundsätzlich
alle gesundheitspolitischen Maßnahmen zur Bekämpfung der
Corona-Pandemie. Das Beherbergungsverbot selbst sei jedoch kein
geeignetes Mittel. «Es ist für einen Hotelier schlichtweg nicht
möglich, zu kontrollieren, woher ein Gast anreist», teilte der
Verband am Mittwoch mit. Bei Online-Buchungen etwa sei dem Hotelier
vor der Anreise nicht bekannt, woher der Gast komme. Außerdem könne
ein Gast etwa in Bremen gemeldet sein, aber aus Gütersloh anreisen.

Probleme sieht der Dehoga auch bei der Verantwortlichkeit. «Das
Beherbergungsverbot erlegt dem Hotelier eine Kontrollpflicht auf, die
er nicht erfüllen kann.» Dabei solle der Betrieb aber juristisch
haften, wenn Gäste aus Risikogebieten trotz Beherbergungsverbot
anreisen. Statt Bürgern aus Risikogebieten konsequenterweise das
Reisen zu verbieten, verbiete der Staat die Beherbergung von
Reisenden aus solchen Gebieten und erlege dem Hotelier die Pflicht
der Kontrolle und Verantwortung für die Einhaltung dieses Verbots
auf, die er nicht übernehmen könne.

Das Sozialministerium bestätigte auf Nachfrage, dass die Kontrolle
beim Einchecken zu erfolgen habe, wenn der Gast seine Daten angebe.
Generell ginge es aber vor allem darum, an die Vernunft der Menschen
zu appellieren. Die Entscheidung sei vor dem Hintergrund gefallen,
dass auch andere Urlaubsländer wie Schleswig-Holstein,
Mecklenburg-Vorpommern und Bayern Beherbergungsverbote und
Quarantäneregelungen eingeführt hätten. Wenn diese Länder für
Reisende aus Gegenden mit hohem Infektionsgeschehen nicht mehr in
Betracht kämen, sei ein Ausweichen auf Baden-Württemberg zu
befürchten gewesen, teilten die Ministerien mit.

«Die Zunahme des Reiseverkehrs darf nicht zu einem rasanten Anstieg
der Infektionszahlen führen«, warnte Sozialminister Manne Lucha
(Grüne). »Wir erinnern uns noch gut an die zahlreichen Ski-Urlauber,
die im März die erste Coronavirus-Welle im Land auslösten. Das müssen

wir mit Blick auf den Herbst unbedingt verhindern. Die Erfolge im
Kampf gegen die Pandemie sind äußerst fragil und dürfen jetzt im
Sommer nicht aufs Spiel gesetzt werden.»

Maßgeblich für das Beherbergungsverbot ist laut Verordnung, ob die
Zahl der Neuinfektionen in dem Heimatkreis der Betroffenen in den
vergangenen sieben Tagen vor der Anreise pro 100 000 Einwohner höher
als 50 war. Ausnahmen sollen für Personen gelten, die mit einem
ärztlichem Attest belegen können, nicht infiziert zu sein. Ebenso
sollen Ausnahmen möglich sein, wenn der Infektionsausbruch in einem
Landkreis räumlich klar eingegrenzt werden kann.