Bewährungsstrafe für Sozialkassenbetrug in sechsstelliger Höhe

Ein Bauhandwerker hinterzog Sozialversicherungsbeiträge in
Größenordnungen, um billiger anbieten zu können. Übermäßig pers
önlich
bereichert habe sich der Mann aus Hagenow im Landkreis
Ludwigslust-Parchim nicht, stellte das Landgericht fest.

Schwerin (dpa/mv) - Wegen der Hinterziehung von
Sozialversicherungsbeiträgen in sechsstelliger Höhe hat das
Landgericht Schwerin einen Handwerker zu einer Bewährungsstrafe von
zwei Jahren verurteilt. Der Angeklagte hatte gestanden, zwischen 2011
und 2014 knapp 425 000 Euro nicht an die Kranken- und Rentenkassen
abgeführt zu haben. Die Summe entspricht laut Schätzungen der
Behörden den Beiträgen, die der 48-Jährige für seine Arbeitnehmer
hätte entrichten müssen. Zusätzlich ordnete das Gericht am Donnerstag

an, das Vermögen des Angeklagten in Höhe der Schadenssumme
einzuziehen.

Der Angeklagte, der in Hagenow (Landkreis Ludwigslust-Parchim) ein
Baugewerbe betrieb, wirtschaftete dem Gericht zufolge mit
Scheinrechnungen und bezahlte viele seiner Arbeitskräfte schwarz. So
verschaffte er sich nach Ansicht des Vorsitzenden Richters einen
Wettbewerbsvorteil, da er Aufträge billiger annehmen konnte als
andere Unternehmen. Der Angeklagte habe sich nicht übermäßig
persönlich bereichert. Ursprünglich waren weitere Fälle von
Vorenthaltung und Veruntreuung von Sozialbeiträgen in einem Umfang
von etwa 110 000 Euro angeklagt. Dieser Vorwurf wurde jedoch fallen
gelassen, da er nach Auffassung der obersten Bundesgerichte verjährt
ist.

Der Handwerker wurde bereits 2019 wegen Steuerhinterziehung in Höhe
von 123 000 Euro zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis
verurteilt. Er hatte sich Scheinrechnungen von einem Bekannten
schreiben lassen, um den Gewinn seiner Firma künstlich zu verringern
und Steuern zu sparen. Die Strafe wurde ebenfalls zur Bewährung
ausgesetzt. Das Strafmaß wurde im neuen Urteil berücksichtigt. Der
Angeklagte akzeptierte die Strafe. Die Staatsanwaltschaft will noch
prüfen, ob sie Rechtsmittel einlegt.