Corona-Hotspots: Kein Beherbergungsverbot und keine Abreisepflicht

Kiel (dpa/lno) - Schleswig-Holsteins Landesregierung hat am
Donnerstag die Quarantäne-Regeln für Besucher aus Corona-Hotspots
präzisiert und erläutert. Sie betonte, es gebe kein
Berherbergungsverbot und keine Ausreisepflicht für Betroffene die
bereits im Land sind. Seit Donnerstag müssen Einreisende aus Kreisen
oder kreisfreien Städten in Deutschland mit über 50 Neuinfektionen je
100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen entweder in eine
zweiwöchige Quarantäne gehen oder einen aktuellen negativen
Corona-Test vorweisen. Ausnahmen sind möglich, beispielsweise wenn
sich Ausbrüche in einzelnen Kreisen regional klar begrenzen lassen.
Weitere Ausnahmen gibt es unter anderem auch für symptomfreie
Durchreisende und Angehörige bestimmter Berufsgruppen.

Quarantäne ist grundsätzlich auch in einem Hotel oder in einer
Ferienwohnung möglich. «Für Hotels oder Ferienwohnungsbetreiber
erwachsen aus der Quarantäne-Verordnung des Landes keine
Verpflichtungen zur Aufnahme oder zur Abweisung von Gästen», heißt es

in den Fragen und Antworten der Regierung im Internet. Wer in
Quarantäne ist, muss sich umgehend beim jeweiligen Gesundheitsamt vor
Ort melden. Wer während der Quarantäne Krankheitssymptome aufweist,
soll unverzüglich einen Arzt anrufen. «Der Krankheitsverdacht ist
meldepflichtig und muss vom Arzt auch dem zuständigen Gesundheitsamt
mitgeteilt werden», erläutert die Regierung.

Ob ein Urlaub abgesagt werde, sei eine individuelle Entscheidung.
«Der Urlaubsantritt ist weiterhin grundsätzlich möglich.» Kontrolle
n
bei der Einreise ins Land gibt es nicht. Wer sich nicht an die Regeln
hält, kann aber mit Bußgeldern belegt werden.

«Die Maßnahmen dienen dazu, den Urlaub für alle sicherer zu machen»
,
sagte Gesundheitsminister Heiner Garg. Auch Urlauber aus einem
Risikogebiet mit negativem Corona-Test seien in Schleswig-Holstein
herzlich willkommen, äußerte Tourismusminister Bernd Buchholz (beide
FDP).