Gericht: Bordelle in NRW bleiben wegen Infektionsgefahr zu

Münster (dpa/lnw) - Bordelle in Nordrhein-Westfalen bleiben vorerst
geschlossen. Die Untersagung des Betriebs durch die
Corona-Schutzverordnung der Landesregierung sei rechtmäßig, teilte
das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Nordrhein-Westfalen am
Donnerstag in Münster nach einem Eilbeschluss mit. Wegen der
Coronakrise hatte NRW sexuelle Dienstleistungen in Bordellen und
Prostitutionsstätten untersagt. Zu Recht, wie die Richter in ihrer
Begründung betonten. (Az.: 13 B 800/20.NE)

Bei engstem Körperkontakt und häufig wechselnden Partnern sei eine
erhöhte Infektionsgefahr anzunehmen. Das Tragen von Mund- und
Nase-Schutz während einer Sex-Dienstleistung sei wohl eher
lebensfremd. Hygiene- und Infektionsschutzstandards dürften nach
Ansicht des Gerichts nicht einzuhalten sein. Die OVG-Richter
bemerkten zudem kritisch, dass die Erhebung von Kundenkontaktdaten
und Aufenthaltszeiträumen «mit Blick auf die üblicherweise
eingeforderte Diskretion im Prostitutionsgewerbe» wohl nicht
zuverlässig umzusetzen sei. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Geklagt hatte der Betreiber eines Bordells im Kreis Gütersloh - vor
den jetzt wieder geltenden Kontaktbeschränkungen nach dem
Corona-Ausbruch bei der Fleischfirma Tönnies. Der Antragssteller
bietet drei Zimmer für selbstständig tätige Frauen an.