Landkreis Vorpommern-Greifswald rudert bei Corona-Auflagen zurück

Greifswald (dpa/mv) - Der Landkreis Vorpommern-Greifswald ist mit
seiner Auslegung der Corona-Landesverordnung gescheitert. «Es gilt,
was der Minister gesagt hat», erklärte ein Sprecher am Donnerstag in
Greifswald. Der Landkreis hatte nach der Zurückweisung von Urlaubern
aus dem Kreis Gütersloh (Nordrhein-Westfalen) auf der Insel Usedom
neue Verfahrensweisen für den Umgang mit Gästen aus Risikogebieten
bekanntgegeben, die von der Landesverordnung abweichen.

So sollten Gäste aus Risikogebieten, die ohne aktuellen Corona-Test
einreisen, sich in einem Labor in Greifswald auf Corona testen lassen
und das Ergebnis in Isolation in ihrer Ferienunterkunft abwarten
können. Genau das lehnt Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) jedoch
ab. Er hatte deshalb bereits deutlich gemacht, dass es keine
Absonderung von Gästen in Beherbergungsstätten geben dürfe. Auch sei

eine nachträgliche Testung nicht gestattet.

Glawe zufolge dürfen Personen aus Risikogebieten nur einreisen, wenn
sie über ein ärztliches Zeugnis (Corona-Test) verfügen, das
bestätigt, dass es keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer
Infektion mit dem Coronavirus gibt. Dieses Zeugnis ist der Behörde
auf Verlangen vorzulegen. Der Test dürfe höchstens 48 Stunden vor
Einreise vorgenommen worden sein. Wer ohne dieses Attest aus einem
Risikogebiet einreist, muss das Land verlassen.