Übernachtungsverbot für Menschen aus Corona-Hotspots ab Donnerstag

München (dpa/lby) - Das von Bayern angekündigte Beherbergungsverbot
für Menschen aus Corona-Risikogebieten tritt an diesem Donnerstag
(25. Juni) in Kraft. Das geht aus der nunmehr fertiggestellten
Verordnung des Gesundheitsministeriums hervor. Demnach dürfen
Beherbergungsbetriebe in Bayern keine Gäste aufnehmen, die aus einem
Landkreis oder einer kreisfreien Stadt eines anderen Bundeslandes
«anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben», in dem oder in der die
Zahl der Corona-Neuinfektionen binnen sieben Tagen bei mehr als 50
pro 100 000 Einwohnern lag. Ausgenommen sind Menschen, die über einen
negativen Corona-Test verfügen und ein ärztliches Attest vorweisen.

Von dem Verbot ausgenommen sind zudem Gäste, «die zwingend notwendig
und unaufschiebbar beruflich oder medizinisch veranlasst anreisen»
oder die «einen sonstigen triftigen Reisegrund» nachweisen können.