Legt der BGH Streit um verdeckte Schockbilder dem EuGH vor?

Karlsruhe (dpa) - Müssen die abschreckenden Bilder auf
Zigarettenschachteln schon im Automaten zu sehen sein? Über diese
Frage entscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) - und wird sie am
Donnerstag (9.00 Uhr) möglicherweise zunächst dem Europäischen
Gerichtshof (EuGH) vorlegen. Die Nichtraucher-Initiative Pro
Rauchfrei hatte zwei Münchner Edeka-Märkte verklagt. An den
Ausgabeautomaten am Kassenband sind die Bilder mit schwarzen Lungen
und Krebsgeschwüren außen nicht zu sehen. Erst nach Tastendruck fällt

die Packung aufs Band.

Nach der deutschen Verordnung dürfen die Warnhinweise «zum Zeitpunkt
des Inverkehrbringens, einschließlich des Anbietens zum Verkauf»
nicht verdeckt werden. Die Vorschrift beruht auf einer EU-Richtlinie.
Dort steht, dass die Aufdrucke nicht «durch Steuerzeichen,
Preisaufkleber, Sicherheitsmerkmale, Hüllen, Taschen, Schachteln oder
sonstige Gegenstände verdeckt» werden dürfen. Was für Automaten gil
t,
ist unklar. (Az. I ZR 176/19)