Corona-Ausbruch nach Gottesdienst: keine rechtlichen Schritte

Frankfurt/Main (dpa) - Nachdem sich im Mai im Zusammenhang mit einem
Gottesdienst einer Freikirche in Frankfurt mehr als 200 Menschen mit
dem Coronavirus infiziert hatten, verzichtet die Stadt auf rechtliche
Schritte. «Die nachweislichen Verstöße gegen Empfehlungen des Landes

Hessen im Gottesdienst der Baptistengemeinde waren nicht
justiziabel», sagte Gesundheitsdezernent Stefan Majer (Grüne) am
Mittwoch. Verstöße gegen die Anordnung des Landes Hessen waren
juristisch nicht eindeutig nachweisbar.» Zuvor hatte die «Frankfurter
Allgemeine Zeitung» darüber berichtet.

Nach dem Gottesdienst in der Baptisten-Gemeinde am 10. Mai im
Stadtteil Rödelheim hatten sich mehr als 200 Menschen mit dem Virus
infiziert. Das Gesundheitsdezernat betonte, dass die Gemeinde sehr
eng kooperiert habe - sowohl bei der Eingrenzung der Infektionen als
auch bei der Analyse des Infektionsgeschehens.

Ein Sprecher der Gemeinde hatte kurz nach dem Gottesdienst erklärt,
es seien alle Auflagen für Gottesdienste eingehalten worden. Später
räumte die Gemeinde in einem Schreiben Versäumnisse ein: «Im
Nachhinein betrachtet wäre es für uns angebracht, beim Gottesdienst
Mund-Nasen-Schutz-Bedeckungen zu tragen und auf den gemeinsamen
Gesang zu verzichten.» Laut F.A.Z. waren bei dem Gottesdienst 180
Personen anwesend, obwohl nur Veranstaltungen mit maximal 100
Menschen zulässig gewesen seien.