Gericht: Bordelle in Berlin bleiben vorerst weiter dicht

Berlin (dpa/bb) - Bordelle in der Hauptstadt müssen nach einem
Beschluss des Verwaltungsgerichts wegen Corona vorerst weiter
geschlossen bleiben. Das Betriebsverbot gelte nach der aktuellen
Eindämmungsverordnung des Senats bis zumindest 4. Juli, teilte das
Bericht am Mittwoch mit. Damit scheiterte der Eilantrag einer
Klägerin aus Berlin-Schöneberg. Sie kann noch Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht einlegen.

Das Gericht räumte aber ein, dass das Verbot ein schwerwiegender
Eingriff in die Berufsfreiheit sei. Dies sei aber bei summarischer
Prüfung gegenwärtig noch gerechtfertigt, entschied die 14. Kammer.
Mit dem Verbot solle Neuinfektionen mit dem Coronavirus soweit wie
möglich vorgebeugt und die Ausbreitung der übertragbaren Krankheit
Covid-19 in der Bevölkerung verringert werden.

Bei sexuellen Dienstleistungen in geschlossenen Räumen gebe es ein
deutlich erhöhtes Infektionsrisiko, so das Gericht. Die
Rahmenbedingungen in «Prostitutionsstätten» seien gekennzeichnet
durch intensiven Körperkontakt, ständig wechselnde Beteiligte,
erhöhte Atemfrequenz und -tiefe infolge körperlicher Anstrengung und
sexueller Erregung, einen erhöhten Ausstoß von Tröpfchen und
Aerosolen in der Atemluft sowie von der Arbeit in kleinen, schlecht
belüfteten Räumen, begründeten die Verwaltungsrichter.

Zudem besteht laut Gerichtsbeschluss die Gefahr, dass eine unbemerkt
infizierte Prostituierte im Laufe eines einzigen Arbeitstages viele
Kunden anstecken könnte, die das Virus dann in ihr familiäres und
soziales Umfeld weitertragen könnten.

«Bei lebensnaher Betrachtung» wäre es auch wahrscheinlich, dass
Kunden auf den Verzicht einer Mund-Nasen-Bedeckung drängen würden und
Prostituierte dem wegen eines finanziellen Anreizes nachkämen. Eine
Kontrolle sei nicht möglich, weil die sexuellen Dienstleistungen
naturgemäß hinter «verschlossenen Türen» erbracht würden.