Lockerungen geben Veranstaltern in Rheinland-Pfalz mehr Spielraum

Die zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz tritt in
Kraft - und bringt weitere Lockerungen für Menschen und
Veranstaltungen im Land.

Mainz (dpa/lrs) - Judo-Sportler dürfen wieder trainieren, in der
Kirche darf wieder gesungen werden und Konzertveranstalter können
mehr Besucher in den Saal lassen: Am Mittwoch ist in Rheinland-Pfalz
die nächste Stufe der Lockerungen in Kraft getreten. Hier ein
Überblick zu den wichtigsten Änderungen in der bereits zehnten
Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Sie gilt bis Ende
August.

VERANSTALTUNGEN: Wieder erlaubt sind Veranstaltungen im Freien mit
höchstens 350 gleichzeitig anwesenden Menschen unter
Beachtung der notwendigen Schutzmaßnahmen - bisher lag diese
Höchstgrenze bei 250 Personen. In geschlossenen Räumen dürfen bis zu

150 Menschen gleichzeitig anwesend sein statt bislang nur 75. Dabei
gilt unter anderem eine Pflicht zur Erfassung der Kontakte, aber am
Sitzplatz gibt es keine Maskenpflicht.

«Je mehr gelockert und geöffnet wird, umso besser», sagte dazu eine
Sprecherin der mainzplus Citymarketing. Der städtische Veranstalter
hat sich mit neuen Formaten wie «Kulturgärten» im Freien an die
Corona-Einschränkungen angepasst. «Das können wir jetzt weiter
ausbauen, auch wenn wir von den bisherigen Möglichkeiten immer noch
weit entfernt sind», sagte die Sprecherin. Bei der landeseigenen
Kulturstiftung Villa Musica sagte Geschäftsführer Karl Böhmer, wegen

des weiter geltenden Abstandsgebots sei es in den kleinen
Aufführungsräumen in Mainz oder auf der Burg Trifels nicht möglich,
mehr Publikum einzulassen. «Aber die Landesverordnung signalisiert
eine gewisse Normalität und unterstreicht, dass es zulässig ist, auch
in Paaren im Raum zu sitzen.»

PRIVATFEIERN: Familienfeste oder Hochzeiten sind wieder möglich, wenn
der Personenkreis vorher festgelegt wird, höchstens 75 Gäste kommen
und das Fest so organisiert wird, dass sich die Kontakte
nachverfolgen lassen. Nach Möglichkeit sollen aber Abstandsregeln und
Maskenpflicht eingehalten und feste Sitzplätze eingerichtet werden.

SPORT: In Gruppen von bis zu zehn Menschen sind Training und
Wettkämpfe wieder zulässig; dies gilt auch für sogenannte
Kontaktsportarten wie Judo. Abweichend davon gelten für die obersten
drei Fußball-Ligen die Bestimmungen der Deutschen Fußball Liga (DFL).

GOTTESDIENSTE: Chor- und Gemeindegesang sind wieder erlaubt, sofern
dabei ein doppelter Abstand von drei Metern eingehalten wird. Dies
sollte aber nach Möglichkeit im Freien geschehen, heißt es in der
Verordnung. Dies gilt auch für die Blasmusik, bei der ebenfalls «mit
einem verstärkten Aerosolausstoß zu rechnen ist».