Mehr Flexibilität im Hochschulgesetz wegen Corona-Krise

Wiesbaden (dpa/lhe) - Hessen ergänzt wegen der Corona-Krise befristet
das Hochschulgesetz. Mit der am Dienstag mit großer Mehrheit im
Landtag in Wiesbaden beschlossenen Regelung sollen die Hochschulen
die Möglichkeit bekommen, bei Problemen mit Prüfungsfristen oder etwa
der Anrechnung von Prüfungsleistungen flexible und rechtssichere
Regelungen zu finden. Diese Ermächtigung ist bis Ende 2021 befristet
und soll durch Rechtsverordnungen vor Ort umgesetzt werden können.

Mit dem Gesetz sollen Nachteile für die Studierenden durch den
eingeschränkten Hochschulbetrieb wegen der Corona-Krise aufgefangen
und die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass sich die
Studenten zumindest keine Gedanken mehr über die BaföG-Förderung
machen müssen, erklärte Wissenschaftsministerin Angela Dorn (Grüne).