Schleswig-Holstein verschärft Corona-Regel für Schlachthöfe

Kiel (dpa/lno) - Schleswig-Holstein verschärft wegen der vielen
Corona-Fälle in deutschen Schlachthöfen die Kontrollen und
Vorschriften in den Betrieben. Künftig müssen neue Beschäftigte in
großen fleischverarbeitenden Betrieben zwei negative Tests vorweisen
können, bevor sie dort anfangen dürfen zu arbeiten, wie das
Gesundheitsministerium am Dienstag mitteilte. Zwischen den für diese
Tests erforderlichen Abstrichen müssen mindestens 48 Stunden liegen.

Die Regelung gelte für Betriebe mit mehr als 150 Beschäftigten und
für Unternehmen, in denen mehr als 30 Prozent der dort tätigen
Personen Leiharbeiter oder Beschäftigte eines Werkunternehmers seien.
Betroffen seien auch Leiharbeiter, die innerhalb der vergangenen 14
Tage vor Aufnahme der Tätigkeit in einer anderen Arbeitsstätte tätig

gewesen seien. «Liegen keine negativen Tests vor, dürfen sie nicht
beschäftigt werden.»

«Wir wollen damit das Risiko eines Eintrages des Virus aus anderen
Schlachthöfen verringern, insbesondere vor dem Hintergrund der
Tätigkeit von Leiharbeitskräften», erklärte Gesundheitsminister
Heiner Garg (FDP). Er appellierte erneut an die Unternehmen, ihrer
Verantwortung für die Beschäftigen nachzukommen und Hygiene- und
Arbeitsschutzmaßnahmen umzusetzen.

Im Mai hatte Garg bereits Tests in allen sechs großen Schlachthöfen
in Schleswig-Holstein angeordnet. Zuvor waren im Umfeld des
Vion-Schlachthofs in Bad Bramstedt (Kreis Segeberg) rund 140 Menschen
positiv auf das neuartige Coronavirus getestet worden. Vion hatte
daraufhin den Betrieb vorübergehend eingestellt. In
Nordrhein-Westfalen sind zuletzt mehr als 1500 Beschäftigte des
Tönnies-Schlachtbetriebs in Rheda-Wiedenbrück positiv getestet
worden.