Kieler Regierung verhängt Quarantäne über Reisende aus Coronagebieten

Lex Gütersloh auch im Norden: Reisende aus Corona-Hotspots müssen in
Schleswig-Holstein in Quarantäne. Ab wann das gilt, steht noch nicht
fest. Weitere Lockerungen gibt es für Veranstaltungen und
Restaurants.

Lübeck/Kiel (dpa/lno) - Reisende aus Corona-Hotspots wie dem Kreis
Gütersloh in Nordrhein-Westfalen müssen in Schleswig-Holstein künftig

in Quarantäne. Sie müssen unverzüglich nach der Einreise in ihre
Wohnung oder in eine andere geeignete Unterkunft, um sich dort 14
Tage lang zu isolieren, wie die Landesregierung am Dienstag nach
einer Sitzung in Lübeck mitteilte. Als Grenzwert gelten mehr als 50
Neuinfektionen je 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen
in einem Gebiet, also in einem Kreis oder in einer kreisfreien Stadt.
Die Landesregierung reagierte damit auf die massenhaften
Neuinfektionen im Kreis Gütersloh in einem großen Fleischbetrieb.

Ab wann genau die Quarantäne-Regelung gelten wird, teilte die
Regierung zunächst nicht mit. Möglicherweise könne dies schon ab
Mittwoch der Fall sein, dann soll die Verordnung beschlossen werden.
Als ungeeignete Quarantäne-Unterkünfte gelten Campingplätze,
Jugendherbergen und alle sonstigen Einrichtungen mit sanitären
Gemeinschaftseinrichtungen, die von den Betroffenen benutzt werden
müssten.

Schleswig-Holstein strebe trotz seiner Entscheidung ein
bundeseinheitliches Vorgehen an, hieß es. Dazu werde es am Mittwoch
eine Telefonkonferenz der Gesundheitsminister geben. Nach
Informationen der Deutschen Presse-Agentur soll die ursprünglich für
den späten Dienstagnachmittag angesetzte Konferenz um 9.00 Uhr
beginnen.

In Schleswig-Holstein selbst liegt die Zahl der Neuinfektionen
weiterhin auf niedrigem Niveau. Vor diesem Hintergrund brachte das
Landeskabinett in Lübeck auch weitere Lockerungen von
Corona-Restriktionen auf den Weg. Diese sollen am Freitag im Kabinett
beschlossen werden und zum Montag nächster Woche in Kraft treten.

So sollen dann auch Veranstaltungen im privaten Raum unter bestimmten
Bedingungen mit bis zu 50 Personen erlaubt sein. Das könne zum
Beispiel Grillen mit Freunden im eigenen Garten sein. Der Gastgeber
müsse dann unter anderem die Kontaktdaten seiner Gäste erfassen und
diese für vier Wochen aufbewahren.

Für die neue Landesverordnung sind auch weitere Lockerungen für die
Gastronomie geplant: So sollen die bisher geltenden Beschränkungen
der Öffnungszeiten von 5.00 bis 23.00 Uhr entfallen. Auch Buffets
werden wieder ermöglicht. «Alle nun anstehenden Schritte können wir
nur gehen, weil die Menschen in Schleswig-Holstein so diszipliniert
sind», sagte Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP). «Ich hoffe, dass
die neuen Freiheiten weiterhin so verantwortungsvoll genutzt werden.»
Die Abstands- und Hygieneregeln seien immer noch nötig.

Die Spitzen der Koalition aus CDU, Grünen und FDP verständigten sich
auch auf weitere Schritte. Veranstaltungen mit Gruppenaktivitäten
ohne dauerhafte Sitzplätze sind künftig mit bis zu 50 Personen unter
Auflagen auch in geschlossenen Räumen möglich. Veranstaltungen mit
Marktcharakter sind nun statt mit 100 Personen mit bis zu 250
Personen außerhalb und mit bis zu 100 Personen unter Auflagen
innerhalb geschlossener Räume zulässig.

Sportdarbietungen bleiben auf den Außenbereich beschränkt und
Veranstaltungen mit über 250 Personen untersagt. Sollte die Zahl der
Neuinfektionen auf dem aktuell niedrigen Niveau bleiben, könnten laut
Landesregierung am 20. Juli weitere Lockerungen in Kraft treten, hieß
es. Weitere Schritte sollen am 10. und 31. August folgen.