Corona-Lockdown: Was ist in Gütersloh jetzt noch erlaubt?

Gütersloh (dpa) - Während der Großteil Deutschlands die
Corona-Bestimmungen lockert, gibt es im Kreis Gütersloh angesichts
von mehr als 1500 infizierten Arbeitern beim Schlachtbetrieb Tönnies
einen regionalen Lockdown. Was bedeutet das für die rund 370 000
Menschen, die dort leben? Was ist erlaubt und was nicht?

LOCKDOWN: In Stadt und Kreis Gütersloh treten wieder die
Kontaktbeschränkungen vom März 2020 in Kraft. Das gilt laut
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) bis zum
30. Juni 2020.

TREFFEN: Diese Beschränkungen schreiben vor, dass sich nur Menschen
aus einer Familie oder einem Hausstand in der Öffentlichkeit zusammen
aufhalten dürfen. Treffen dürfen sich auch zwei Personen, die weder
der Familie angehören noch zusammen leben.

FREIZEIT: Bis zum 30. Juni sind wieder viele Kulturveranstaltungen
sowie Sport in geschlossenen Räumen verboten. Fitnessstudios werden
ebenso geschlossen wie Kinos und Bars.

GASTRONOMIE: Thekenbetriebe müssen geschlossen werden, Restaurants
dürfen unter Auflagen geöffnet bleiben. Es dürfen maximal zwei
Personen oder alternativ eine Familie an einem Tisch sitzen.

SCHULEN UND KITAS: Bereits seit dem 17. Juni sind die Schulen und
Kitas im Kreis mit 370 000 Einwohnern wieder geschlossen.

FERIEN: Am kommenden Samstag beginnen in NRW die Sommerferien.
Laschet erklärte, der Lockdown bedeute kein Ausreiseverbot. Er
appellierte aber an die Betroffenen, den Kreis nicht zu verlassen.

QUARANTÄNE: Rund 7000 Tönnies-Mitarbeiter stehen mit ihren Familien
unter Quarantäne. Das Zentrum des Corona-Ausbruchs liegt Laschet
zufolge in der Fleischzerteilung des Unternehmens.

DIAGNOSEZENTRUM: Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe hat
ein Corona-Diagnosezentrum eingerichtet. Seit Dienstag ist es
möglich, sich am Carl-Miele-Berufskolleg Gütersloh testen zu lassen.