Mann muss wegen Corona-Subventionsbetruges ins Gefängnis

Saarbrücken (dpa/lrs) - Er hat sich mit falschen Angaben
Corona-Soforthilfen aus mehreren Bundesländern erschwindelt: Wegen
Subventionsbetruges ist am Montag ein Mann aus Saarbrücken vor dem
Amtsgericht Saarbrücken zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft
verurteilt worden. Laut Gericht hatte er im April in drei Fällen
Kleinunternehmen-Soforthilfen beantragt, obwohl er weder
Soloselbstständiger noch Unternehmer gewesen sei. Er habe die Hilfen
in Höhe von je 9000 Euro auf sein Konto überwiesen bekommen -
insgesamt also 27 000 Euro.

Die Soforthilfen wurden dem Mann bewilligt von der Bezirksregierung
Arnsberg in Nordrhein-Westfalen, von der Investitionsbank Berlin und
von der Regierung in Niederbayern in Landshut. Er hatte
wahrheitswidrig angegeben, in deren Zuständigkeitsbereich
unternehmerisch tätig zu sein. Wie das Gericht mitteilte, war der
35-Jährige geständig. Er habe Anfang April den Entschluss gefasst,
die Corona-Krise ausnutzen zu wollen. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig.

Eine Bank hatte laut Staatsanwaltschaft den Mann wegen des Verdachts
auf Geldwäsche angezeigt, dadurch kamen die Ermittlungen ins Rollen.
Er war Anfang Juni festgenommen worden.