Hasse: Daten von Gästen sollten nicht frei einsehbar sein

Mit der neuen Grundverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie
wurden Thüringer Gastronomen dazu verpflichtet, Daten ihrer Gäste zu
sammeln und aufzubewahren. Datenschützer Hasse erinnert aber an
Löschfristen und will auch die Bedenken der FDP-Fraktion prüfen.

Erfurt (dpa/th) - Gastronomen, die wegen der Corona-Pandemie die
Kontakt-Informationen ihrer Gäste sammeln müssen, sind auch dazu
verpflichtet, diese Daten nach vier Wochen wieder zu löschen. Darauf
macht der Landesdatenschutzbeauftragte Lutz Hasse aufmerksam. «Mit
der neuen Grundverordnung gibt es nun eine Rechtsgrundlage.
Gaststättenbetreiber müssen diese Daten von ihren Kunden sammeln.
Doch sie müssen auch die Löschfristen beachten», sagte Hasse.

Nach der neuen Grundverordnung, die seit einer Woche gilt, müssen
Gastronomen von ihren Gästen in geschlossenen Räumen Namen,
Wohnanschrift oder Telefonnummer, Datum des Besuchs sowie Beginn und
Ende ihres Besuchs dokumentieren.

Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des Thüringer Hotel- und
Gaststättenverbandes, sieht die Regelungen in der Verordnung
kritisch. «Wir sind Dienstleister und keine Datensammler», sagte
Ellinger. Gastwirte seien auch teils unsicher, wie sie mit Gästen
umgehen sollen, die die geforderten Angaben verweigerten oder
Fantasienamen eintragen. «Wir sind uns durchaus bewusst, dass der
gemeinsame Feind das Virus ist», sagte Ellinger. Für die Unternehmer
bedeuteten die Regeln aber sehr viel Bürokratie.

«Die Verordnung geht in diesem Punkt schon recht weit», findet Hasse.
Betreiber von Gaststätten müssten auch darauf achten, dass die Daten
der Gäste nicht frei für jeden Gast einsehbar sein dürfen - etwa auf

einer Liste. Einige arbeiteten mit einzelnen Zetteln, die die Gäste
dann in eine verschlossene Box stecken. Dies sei schon besser. «In
der Tat ist es eine Datensammlung, die durch die Erfassung entsteht»,
sagte Hasse, «aber ich gehe davon aus, dass die Gastwirte
verantwortlich damit umgehen.»

Seiner Meinung nach reiche es nicht, die Dokumente mit den Daten
einfach in den Müll zu werfen. «Die Daten sollten vernichtet werden -
zum Beispiel mit einem Schredder», sagte Hasse.

Die Thüringer FDP-Fraktion hält die Regelung zur Datenerfassung in
der Grundverordnung für unverhältnismäßig und hatte sich daher mit

einem Brief an Hasses Behörde gewandt. Hasse kündigte an, die
Bedenken prüfen zu wollen.