Datenschützer: Gastronomen müssen Gäste-Daten auch wieder vernichten

Erfurt (dpa/th) - Gastronomen, die wegen der Corona-Pandemie die
Kontakt-Informationen ihrer Gäste sammeln müssen, müssen diese Daten

nach vier Wochen wieder löschen. Darauf machte der
Landesdatenschutzbeauftragte Lutz Hasse aufmerksam. «Mit der neuen
Grundverordnung gibt es nun eine Rechtsgrundlage.
Gaststättenbetreiber müssen diese Daten von ihren Kunden sammeln.
Doch sie müssen auch die Löschfristen beachten», sagte Hasse im
Gespräch mit der dpa.

Nach der neuen Grundverordnung, die seit einer Woche gilt, müssen
Gastronomen von ihren Gästen in geschlossenen Räumen Namen,
Wohnanschrift oder Telefonnummer, Datum des Besuchs sowie Beginn und
Ende ihres Besuchs dokumentieren.

Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des Thüringer Hotel- und
Gaststättenverbandes, sieht die Regelungen in der Verordnung
kritisch. «Wir sind Dienstleister und keine Datensammler», sagte
Ellinger. Zugleich betonte er, dass den Unternehmen durchaus bewusst
sei, dass der gemeinsame Feind das Virus sei.