Drittligist Münster legt Einspruch gegen das 0:1 in Chemnitz ein

Münster (dpa) - Fußball-Drittligist Preußen Münster hat Einspruch
gegen die Wertung des Punktspiels beim Chemnitzer FC 0:1 am
vergangenen Dienstag eingelegt. «Die vom SCP eingelegten Rechtsmittel
richten sich nur gegen diejenigen Entscheidungen und Resultate, die
den Club negativ betreffen», hieß es in einer Clubmitteilung vom
Freitag zur generellen Haltung. Der abstiegsbedrohte Traditionsverein
gehörte zu einer Zahl von Clubs, die strikt gegen eine Wiederaufnahme
des Spielbetriebs nach der Corona-Pause waren.

Preußen Münster hatte beim DFB-Bundesgericht aus diesem Grund auch
Verwaltungsbeschwerde gegen die Ansetzungen der Spieltage 28/29,
30-34 und 35-38 eingelegt. Das Bundesgericht hatte am Donnerstag die
Beschwerde gegen die Ansetzung der Spieltage 28/29 als unbegründet
abgewiesen. 

Münster hatte gegen die kurzfristigen Entscheidungen des
DFB-Bundestages zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs und die
darauffolgenden kurzfristigen Spielansetzungen die Rechtsmittel
eingelegt und moniert, dass die unterschiedlich lange
Vorbereitungszeit der Clubs nach der Corona-Pause für eine
Wettbewerbsverzerrung sorge. Münster war aufgrund behördlicher
Anordnung erst am 26. Mai und damit nur wenige Tage vor dem ersten
Spiel gegen Halle (4:2) in das Mannschaftstraining eingestiegen und
damit später als viele andere Teams der Liga.

Nicht zuletzt deshalb hatte der Club zudem Einspruch gegen die
Wertung der Partie am 3. Juni beim FC Bayern München (2:3) am 29.
Spieltag eingelegt. Eine Entscheidung des DFB-Sportgerichts dazu
steht noch aus.