GEW hält Leistungstests nach den Sommerferien für verzichtbar

Kiel/Berlin (dpa/lno) - Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
(GEW) hält verpflichtende Leistungstest für alle Schüler nach den
Sommerferien in Schleswig-Holstein für «verzichtbar». Für solche
Tests und bei gravierenden Wissenslücken für Förderunterricht hatte
sich der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Heinz-Peter
Meidinger, in der «Augsburger Allgemeinen» ausgesprochen.

Die schleswig-holsteinische GEW-Vorsitzende Astrid Henke betonte am
Freitag, die vergangenen Monate hätten Lücken in die Vermittlung des
Unterrichtsstoffs gerissen. «Um diese Lücken auszugleichen, brauchen
die Schülerinnen und Schüler nach den Ferien unbedingt zusätzliche
Förderstunden - und die Schulen mehr Lehrkräfte.»

Die Lehrer wüssten in der Regel am besten, welche konkreten Hilfen
ihre Schüler nötig haben. Es gebe auch sinnvolle Einzelverfahren, um
individuelle Lernstände zu erheben. «Verbindliche standardisierte
Leistungstests für alle Schülerinnen und Schüler in
Schleswig-Holstein nach dem Motto «Nun wollen wir mal sehen, was ihr
alle so könnt!» halten wir deshalb für verzichtbar», sagte Henke.

Wichtig sei es außerdem, den Schülern eigenständiges Lernen zu
ermöglichen und ihre Methodenkompetenz zu stärken. «Die Einrichtung
von Lernbüros ist hier eine geeignete Maßnahme», sagte Henke. Dort
unterstützen Lehrkräfte die Schüler beim selbstorganisierten Lernen.

«Das könnte entscheidend dazu beitragen, Schülerinnen und Schüler a
uf
erneute Schulschließungen vorzubereiten.»

Meidinger kritisierte die Kultusminister der Länder für ihren
Beschluss zur Wiederaufnahme des Schulregelbetriebs nach den
Sommerferien. Die Kultusministerkonferenz (KMK) habe sich zu schnell
und ohne eigenes Konzept dem Druck der Ministerpräsidenten, aber auch
der Wirtschaft und «mit zusätzlicher Kinderbetreuung belasteten
Eltern» gebeugt. Die Minister hatten am Donnerstag beschlossen, dass
alle Schüler nach den Sommerferien wieder wie gewohnt in die Schule
gehen sollen und dass dabei auf die Abstandsregel verzichtet werden
soll, «sofern es das Infektionsgeschehen zulässt».