Revisionsprozess um bizarren Todesfall endet mit Geldstrafe Von Winfried Wagner, dpa

Wie bestraft man einen Mann, in dessen Haus eine tote Frau unter
bizarren Umständen gefunden wird? Damit beschäftigen sich Richter
seit Jahren in Neubrandenburg. Aus fünf Jahren Haft in erster Instanz
wurde nun deutlich weniger.

Neubrandenburg (dpa/mv) - Er hat seine 32 Jahre alte Lebensgefährtin
aus Rheinland-Pfalz in seinem Haus in Alt Rehse nackt an ein Bett
gefesselt und gepeitscht. Im Frühjahr 2016 starb die Frau in seinem
Haus, und der 54-Jährige wurde danach zu fünf Jahren Haft wegen
Freiheitsberaubung und Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt.
Nun kam es zu einem Revisionsprozess - und der endete mit einer
deutlich geringeren Strafe. Das Landgericht Neubrandenburg sprach den
heute 54-Jährigen am Freitag der Körperverletzung und der versuchten
Nötigung für schuldig. Die Kammer verhängte eine Geldstrafe von 90
Tagessätzen zu je 15 Euro.

Der Verurteilte habe die Frau damals wohl mit «einem peitschenartigen
Gegenstand» geschlagen, aber die genaue Todesursache sei nicht mehr
feststellbar gewesen, sagte Richter Henning Kolf am Freitag in der
Urteilsbegründung. Der gesamte Revisionsprozess war seit Februar 2019
hinter verschlossenen Türen abgehalten worden.

Mit dem Urteil blieb die Kammer deutlich unter der Forderung der
Staatsanwaltschaft, die mehr als vier Jahre Haft wegen
Körperverletzung mit Todesfolge verlangt hatte. 2017 war der
Angeklagte im ersten Prozess zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.
Nach Auffassung des Gerichts damals hatte der Mann im Juni 2016 nach
einem Streit seine 32 Jahre alte Lebensgefährtin nackt ans Bett
gefesselt, sie mit einer Peitsche gefoltert und ihr so lange kein
Essen und Trinken gegeben, dass sie starb.

Gegen das Urteil damals hatte sein Anwalt Revision eingelegt. Der
Bundesgerichtshof hob das Urteil auf und ordnete eine Neuverhandlung
an, in der unter anderem die Schuldfähigkeit des Verurteilten genauer
geprüft werden sollte. 

Der Verurteilte und die 32-Jährige hatte sich 2015 über das Internet
kennengelernt, und sie war aus Rheinland-Pfalz zu ihm nach Alt Rehse
gezogen. «Damals befand sich der Mann bereits in einer Lebenskrise»,
sagte der Richter. Er hatte berufliche Probleme, habe sich von der
Dorfgemeinschaft abgewandt und diese auch von ihm. Seine Ehefrau
hatte ihn verlassen.

Der Mann sei im Frühsommer 2016 dann gegenüber der neuen
Lebensgefährtin immer misstrauischer geworden, sagte Kolf.
Schließlich habe er sie einem «Verhör unterzogen», weil sie
Gegenstände versteckt haben soll und «vom BND und von der
Dorfbevölkerung auf ihn angesetzt war.» Dabei habe er die junge Frau
mit einer selbst gefertigten Peitsche geschlagen. Beide sollen auch
Drogen konsumiert haben. In der Folge starb die Frau. Der Mann gab
zwei Wiederbelebungsversuche an, hatte aber keine medizinische Hilfe
geholt. 

Die Leiche hatten Polizisten erst Wochen später Anfang August
zufällig - in Stoff und Folie gewickelt und auf eine Sackkarre
gebunden - in der Ex-Gaststätte gefunden. Wegen des
Verwesungszustandes konnten Rechtsmediziner keine exakte Todesursache
mehr feststellen. Im Gewebe der Geschädigten wurden aber leichte
Spuren von Drogen gefunden.

Der Verurteilte hatte Details der Vorfälle am Tag nach der Entdeckung
gegenüber Polizisten berichtet. Die Beamten waren wegen einer
Ruhestörung gerufen worden, da der Mann frühmorgens auf einem
Blasinstrument spielte. Später im Revisionsprozess habe er das Ganze
erst widerrufen und sich dann im Prozess «häppchenweise doch wieder
eingelassen», wie der Richter erläuterte.

Eine psychiatrische Sachverständige habe dem 54-Jährigen eine leichte
Persönlichkeitsstörung attestiert. Er neigt zu Übertreibungen, aber
es liegt keine Psychose vor, wie Kolf sagte. Damit habe die Kammer
auch diesmal wieder eine «verminderte Schuldfähigkeit» angenommen.
Für einen Teil der U-Haft von mehr als zwei Jahren soll der
Verurteilte eine Entschädigung bekommen.

Das Urteil des Landgerichtes ist noch nicht rechtskräftig. Beobachter
erwarten, dass diesmal die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel innerhalb
einer Woche einlegen wird.