Betrugsermittlungen in Krankenhäusern: Klinik zahlt Millionen zurück Von Jörn Perske, dpa

Das komplizierte Abrechnungswesen in Kliniken bietet offenbar Raum
für Betrügereien. Gegen einige Krankenhäuser in Hessen wird
ermittelt. Nun ist das erste Verfahren abgeschlossen worden. Eine
Klinik leistet eine millionenschwere Rückzahlung.

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Die großangelegten Ermittlungen wegen
Betrugsvorwürfen im hessischen Krankenhauswesen haben zu ersten
Ergebnissen geführt. Ein aktueller Verfahrensabschluss betrifft eine
Klinik aus dem Main-Kinzig-Kreis, die vier Millionen Euro an die
Krankenkassen zurückzahlen muss. Im Gegenzug werden die Ermittlungen
eingestellt, wie der Frankfurter Oberstaatsanwalt Alexander Badle der
Deutschen Presse-Agentur sagte. Nach dpa-Recherchen geht es um die
Main-Kinzig-Kliniken. Das Krankenhaus mit Standorten in Gelnhausen
und Schlüchtern bestätigte auf Anfrage den Sachverhalt.

Badle, Leiter der Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht
(ZMS) in Frankfurt, hatte den Namen der Klinik aus Datenschutzgründen
nicht nennen dürfen. Er sagte zudem, dass der langjährige
Geschäftsführer des Krankenhauses der Entscheidung zufolge eine
Geldauflage von 40 000 Euro aus seinem Privatvermögen begleiche.
Geschäftsführer Dieter Bartsch bestätigte in einer Stellungnahme die

Zahlung an eine gemeinnützige Einrichtung.

Nach Angaben der Ermittler war die Einstellung des Verfahrens unter
diesen Umständen nur möglich, weil das Krankenhaus intensiv an der
Aufklärung der Vorwürfe mitgewirkt habe. «Das war wichtig für uns
»,
erklärte Badle.

Bartsch begrüßte die Einstellung des Verfahrens und sagte: «Die
medizinische Versorgung war davon gänzlich unberührt, es war
ausschließlich ein Verwaltungsthema.» Er sprach von einer
«Rechnungskorrektur». Auslöser für die Unstimmigkeiten sei ein
Gerichtsurteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2015 gewesen. Es
bezog sich auf eine «komplexe, bürokratische Auslegungsfrage bei
Krankenhausabrechnungen», wie Bartsch erklärte.

Auf die Frage, ob die Main-Kinzig-Kliniken bei Abrechnungen betrogen
haben, antworte Badle: «Sagen wir mal so: Es waren fehlerhaft
abgerechnete Leistungen. Sowohl uns als Ermittlungsbehörde als auch
mittlerweile dem Krankenhaus ist klar, dass man das so nicht
durchführen durfte.» Die Frage einer strafrechtlichen Verantwortung
bleibe offen, da das Verfahren nun eingestellt worden sei.

In Hessen laufen derzeit elf weitere Verfahrenskomplexe gegen
Krankenhäuser, wie Badle sagte. Geprüft werde, ob bei Abrechnungen
von Leistungen Straftaten begangen worden seien. Die Ermittlungen
richten sich nicht nur gegen Verantwortliche von Krankenhäusern.
Teilweise geht es auch um Mediziner, die ärztliche Leistungen
betrügerisch abgerechnet haben sollen. Nach dpa-Informationen wird
auch gegen das Klinikum Fulda und das Klinikum Bad Hersfeld
ermittelt.

Bei den Ermittlungen wegen mutmaßlichen Betrugs geht es laut Badle um
Verfahren aus dem Bereich der stationären Versorgung. Dabei handelt
es sich um unterschiedliche Tatvorwürfe. Ein Schwerpunkt bilde das
Thema Betrug im Zusammenhang mit sogenannten Ermächtigungsleistungen.
Eine Ermächtigung erhalten Ärzte in Krankenhäusern, die ambulante
Leistungen erbringen wollen. Ein solcher Arzt muss seine Leistungen
grundsätzlich immer persönlich erbringen. Grund dafür sind seine
Kenntnisse, Fähigkeiten und Qualifikationen, auf Basis derer die
Ermächtigung von der Kassenärztlichen Vereinigung erteilt wurde. Nur
bei Krankheit, Urlaub,Teilnahme an ärztlicher Fortbildung oder an
einer Wehrübung kann er sich innerhalb von zwölf Monaten bis zur
Dauer von drei Monaten vertreten lassen, wie Badle erläuterte.

«In den derzeit bei der Zentralstelle geführten Ermittlungsverfahren
ergeben sich konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Beschuldigten die
Ermächtigungsleistungen regelmäßig nicht selbst erbracht, sondern von

anderen angestellten Ärzten des Klinikums - und somit unter Verstoß
gegen die Ermächtigung - haben erbringen lassen», sagte Badle.
Aufgrund der im Sozialrecht strengen Vorgaben seien solche Leistungen
gegenüber den Kostenträgern nicht abrechnungsfähig. Insbesondere der

Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung gilt als einer der
zentralen Prinzipien der ärztlichen Leistung.

Zu den Schadenssummen konnten die Ermittler gegenwärtig keine Angaben
machen. Diese dürften aber zusammengenommen über die Jahre hinweg
Millionen von Euro betragen. Bei den Ermittlungen wird zudem geprüft,
ob auch gegen die Klinikleitungen ein Betrugsverdacht besteht. «Das
ist immer dann der Fall, wenn sie Kenntnis davon hatten, dass
ärztliches Klinikpersonal regelmäßig zur regelwidrigen Erbringung von

Ermächtigungsleistungen eingesetzt wird», erklärte Badle.

Alles in allem handele es sich um besonders umfangreiche und komplexe
Ermittlungsverfahren, die die Zentralstelle in den nächsten Jahren
weiter beschäftigen werde, sagte Badle.