Corona-Lockerungen für Altenheime, Veranstaltungen und Einzelhandel

Lockerung ja, aber keine Entwarnung. Auch beim Thema Bundesliga mit
Fans warnt Fußball-Fan Bouffier wegen der Ansteckungsgefahr mit dem
Coronavirus vor Leichtsinn.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Hessen lockert die Corona-Regeln für Besuche in
Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie für Veranstaltungen und den
Einzelhandel. Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) begründete die
Maßnahmen am Donnerstag in Wiesbaden mit den derzeitig niedrigen
Infektionszahlen.

Bewohner von hessischen Alten- und Pflegeheimen können künftig drei
Mal in der Woche besucht werden. Menschen mit Behinderung, die
stationär betreut werden, sollen jeden Tag eine Person empfangen
dürfen. Diese Regelungen sollen nach Angaben von Bouffier ab
kommendem Montag (22. Juni) gelten und auch am Wochenende möglich
sein.

Für alte und pflegebedürftige Menschen sei es gerade in diesen Zeiten
wichtig, regelmäßigen persönlichen Kontakt zu ihren Angehörigen zu

haben, betonte der Regierungschef. Der Schutz der Gesundheit der
Bürger bleibe dennoch das oberste Ziel. «Wir werden weiterhin genau
abwägen, welche Schritte wir zurück in den Alltag gehen können und
welche noch nicht.»

Sozialminister Kai Klose (Grüne) bezeichnete die Lockerung als
wichtigen Schritt für die Betroffenen, um aus der teils entstandenen
sozialen Isolation herauszukommen, die die Maßnahmen zu ihrem Schutz
vor dem Virus ausgelöst hatten. Das Virus sei aber weiterhin aktiv
und gefährlich. Dies gelte besonders für die in diesen Einrichtungen
betreuten Menschen, die häufig ein erhöhtes Infektionsrisiko sowie
ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben.

Der Sozialminister hatte die Lockerungen der bislang bestehenden
Besuchsbeschränkungen den Angaben zufolge gemeinsam mit der Liga der
Freien Wohlfahrtspflege in Hessen und dem Bundesverband privater
Anbieter sozialer Dienste erarbeitet. Die Maßnahmen seien im
intensiven Dialog mit den entsprechenden Fachverbänden getroffen
worden, versicherte Klose.

Für den Einzelhandel wurde nach Angaben des Regierungschefs
beschlossen, dass künftig ein Kunde pro 10 statt wie bisher pro 20
Quadratmeter Verkaufsfläche in die Geschäfte gelassen werden kann. Es
müssten aber weiterhin eine Alltagsmaske getragen und ein 
Mindestabstand von 1,5 Metern gehalten werden. Die bisherige
Möglichkeit für Geschäfte, sonntags zwischen 13.00 und 18.00 Uhr zu
öffnen, entfällt ab nächster Woche.

Außerdem müssen Veranstaltungen wie Theatervorstellungen, Konzerte
und Feste mit bis zu 250 Teilnehmern nicht mehr extra genehmigt und
überwacht werden. Voraussetzung bleibe aber ein Hygienekonzept,
erklärten Bouffier und Klose. Bislang galt dafür eine Obergrenze von
100 Teilnehmern. Die neuen Regelungen gelten nach Angaben der
Landesregierung in Hessen zunächst bis zum 16. August.

Wann Spiele der Fußball-Bundesliga wieder mit Fans im Stadion möglich
sein werden, ist derweil noch offen. Es sei noch keine Entscheidung
darüber gefallen, betonte Bouffier. Es müsse ein bundesweit
einheitliches Vorgehen in der Frage geben. Dazu sei ein Konzept des
Deutschen Fußball-Bundes (DFB) oder der Deutsche Fußball Liga (DFL)
notwendig. Bis dahin gelte die Regelung, dass Großveranstaltungen,
bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von
Hygieneregelungen nicht möglich ist, wegen der Corona-Pandemie noch
bis mindestens Ende Oktober verboten bleiben.

Bouffier warnte eindringlich davor, im Land zu früh die Hygiene- und
Abstandsregeln in der Corona-Krise zu lockern. Es gebe keinen Anlass,
die Grundlinie nicht weiter zu verfolgen. Es bleibe beim hessischen
Weg, besonnen vorzugehen, versicherte der Ministerpräsident.

Bei einem Besuch der Martin-Niemöller-Schule im südhessischen
Riedstadt hatte Bouffier zuvor angekündigt, dass die Schulen in
Hessen nach den Sommerferien Mitte August wieder regulären Unterricht
anbieten sollen. Eine Garantie dafür könne es aber nicht geben.
Schüler werden derzeit nur wechselweise in Gruppen und nicht in der
ganzen Klasse unterrichtet. «Wir sind sehr bemüht, nach den
Sommerferien in den normalen Unterricht zurück zu kommen», sagte
Bouffier. Dies stehe allerdings unter Vorbehalt der weiteren
Entwicklung der Corona-Pandemie.

Die Grundschulen in Hessen bieten bereits von diesem Montag an wieder
regulären Unterricht wie vor Beginn der Corona-Pandemie an, für die
Kinder gilt dann kein Abstandsgebot mehr. Allerdings können die
Eltern entscheiden, ob ihr Kind zur Schule geht oder den
Unterrichtsstoff zuhause lernt. Die Sommerferien in Hessen beginnen
am 6. Juli, der erste Schultag im neuen Schuljahr ist der 17. August.