Bund und Länder einigen sich auf weitere Corona-Regeln

Berlin (dpa) - Die Länder hatten bei der Lockerung der anfänglich
scharfen Corona-Regeln zum Teil sehr unterschiedliche Vorstellungen.
Am Mittwoch versuchten sie in Berlin zusammen mit Kanzlerin Angela
Merkel (CDU) wieder eine einigermaßen einheitliches Vorgehen
hinzubekommen. Hier die wesentlichen Beschlüsse in Langfassung:

- Bund und Länder halten an den bisherigen Regeln zu Mindestabstand
und Hygienemaßnahmen fest. Dies war nach den zuletzt auseinander
driftenden Einzelregeln der Länder in Zweifel gezogen worden. Jetzt
wurde beschlossen: Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist weiterhin
einzuhalten. «Diese Maßnahme wird ergänzt durch eine
Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen, verstärkte
Hygienemaßnahmen und das Instrument der Kontaktbeschränkungen.»

- Bürgerinnen und Bürger sind angehalten, ihre Kontakte zu anderen
Personen möglichst gering zu halten. Auch soll der Personenkreis
möglichst konstant bleiben. «Nähere und längere Kontakte sind auf e
in
Minimum zu reduzieren. Wo die Möglichkeit besteht, sollen
Zusammenkünfte vorzugsweise im Freien abgehalten werden.»

- Bei höherem Infektionsgeschehen sollen wieder weitergehende
Kontaktbeschränkungen erlassen werden, «um den Ausbruch einzudämmen
und ein überregionales Infektionsgeschehen zu verhindern».

- Angesichts der positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens in
den vergangenen Wochen streben die Länder an, spätestens nach den
Sommerferien in den schulischen Regelbetrieb auf der Grundlage von
Schutz- und Hygienekonzepten zurückzukehren. «Zeitnah soll auch von
der Notbetreuung zu einem möglichst vollständigen Regelbetrieb der
Kinderbetreuungsangebote zurückgekehrt werden.»

- Bundes- und Landesregierungen rufen alle Bürger, die ein Smartphone
benutzen, dazu auf, die Corona-Warn-App herunterzuladen und im Alltag
zu verwenden. «Mit ihr können alle Bürgerinnen und Bürger aktiv
mithelfen, entstehende Infektionsketten bereits im Ansatz zu
unterbrechen.» Bund und Länder betonen, «dass die App maximalen
Datenschutzanforderungen genügt und die Privatsphäre der Menschen
vollumfänglich wahrt».

- Es sollen gezielt Testungen insbesondere in Einrichtungen mit
besonders anfälligen Personengruppen ermöglichen werden. Hierfür sind

die Testkapazitäten auszubauen. «Dort, wo zum Beispiel in einer
Kinderbetreuungseinrichtung oder einer Schule ein Fall auftritt,
müssen umfassende Testungen in der Einrichtung auf Kosten der
Krankenkassen erfolgen.»

- Großveranstaltungen wie Volks- und Straßenfeste bleiben wegen der
Corona-Pandemie noch bis mindestens Ende Oktober verboten - mit
Ausnahmen. Bisher galt als zeitliche Grenze der 31. August. Das
Verbot gilt nun für solche Veranstaltungen weiter, bei denen eine
Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht
möglich ist. Lassen sich diese Vorgaben einhalten, dann wäre demnach
theoretisch schon am 1. September eine Großveranstaltung möglich.

- Die Länder gleichen die für den touristischen Reisebusverkehr
erforderlichen Schutzmaßnahmen bundeseinheitlich wie im öffentlichen
Personenverkehr an. Im Falle noch unterschiedlicher Anforderungen ist
Transitverkehr erlaubt. Bei Pausen gelten zum Beispiel für das
Anfahren von Rastplätzen die Hygieneregelungen des jeweiligen Landes.