Schulen öffnen nach Ferien - Großveranstaltung mit Auflagen möglich

Berlin (dpa) - Bund und Länder haben sich am Mittwoch auf weitere
Regeln zum Umgang mit der Corona-Pandemie verständigt. Hier die
wesentlichen Beschlüsse in Kurzform:

- Bund und Länder halten an den bisherigen Regeln zu Mindestabstand
und Hygienemaßnahmen vorerst fest: 1,5 Meter Abstand, verstärkte
Hygiene, Masken in bestimmten öffentlichen Bereichen,
Kontaktbeschränkungen.

- Bürgerinnen und Bürger sind angehalten, ihre Kontakte zu anderen
Personen möglichst gering zu halten.

- Bei höherem Infektionsgeschehen können weitergehende
Kontaktbeschränkungen erlassen werden.

- Die Länder streben an, spätestens nach den Sommerferien in den
schulischen Regelbetrieb zurückzukehren und zeitnah auch zu einem
möglichst vollständigen Regelbetrieb der Kinderbetreuungsangebote.

- Die Kapazitäten für gezielte Testungen vor allem in Einrichtungen
mit besonders anfälligen Personengruppen sollen ausgebaut werden.
«Dort, wo zum Beispiel in einer Kinderbetreuungseinrichtung oder
einer Schule ein Fall auftritt, müssen umfassende Testungen in der
Einrichtung auf Kosten der Krankenkassen erfolgen.»

- Kanzlerin und Regierungschefs der Länder rufen alle Bürgerinnen und
Bürger, die ein Smartphone benutzen, dazu auf, die Corona-Warn-App
herunterzuladen.

- Großveranstaltungen wie Volks- und Straßenfeste oder
Kirmesveranstaltungen bleiben noch bis mindestens Ende Oktober
verboten - mit Ausnahmen. Bisher galt als zeitliche Grenze der 31.
August.

- Die Länder sind weiterhin bestrebt, Einschränkungen etwa in der
Gastronomie, im Beherbergungsbereich, im Kulturbetrieb oder für
religiöse Gemeinschaften zurückzunehmen oder abzumildern - sofern die
Regeln eingehalten werden.

- Inzwischen ist unter anderem der touristische Reisebusverkehr in
den meisten Ländern wieder erlaubt. «Die Länder gleichen die für de
n
touristischen Reisebusverkehr erforderlichen Schutzmaßnahmen
bundeseinheitlich wie im öffentlichen Personenverkehr an.»