Corona-Beschlüsse: Bund und Länder planen viele Lockerungen

Berlin (dpa) - Nachdem einige Bundesländer Druck gemacht haben,
sollen nun bundesweit die Regeln in der Corona-Krise weiter gelockert
werden. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länderchefs haben
am Mittwoch folgende Beschlüsse gefasst.

- Kontaktbeschränkungen: Die coronabedingten Kontaktbeschränkungen in
Deutschland werden grundsätzlich bis zum 5. Juni verlängert.
Allerdings einigten sich Bund und Länder darauf, dass sich künftig
wieder Angehörige von zwei Haushalten treffen dürfen - also etwa zwei
Familien, zwei Paare oder die Mitglieder aus zwei Wohngemeinschaften.
Sie sollen weiterhin einen Abstand von 1,50 Metern zueinander
einhalten.

- Kitas und Schulen: Jeder Schüler und jedes Vorschulkind soll vor
dem Sommer möglichst noch mindestens einmal in die Schule oder in die
Kita gehen. Die Einzelheiten regeln die Länder. Vereinbart wurde,
dass die Notbetreuung in den Kitas spätestens ab dem 11. Mai überall
ausgeweitet werden soll.

- Besuchsregeln: Für Kliniken, Pflegeheime und
Behinderteneinrichtungen werden die Einschränkungen der Besuchsregeln
bundesweit gelockert. Demnach soll jedem Patienten oder Bewohner
wiederkehrender Besuch durch eine bestimmte Person ermöglicht werden.

- Gastronomie: Die Bundesländer sollen bei schrittweisen Öffnungen in
eigener Verantwortung vorgehen - vor dem Hintergrund des jeweiligen
Infektionsgeschehens sowie landesspezifischer Besonderheiten.

- Geschäfte: Alle Geschäfte in Deutschland dürfen unter Auflagen
wieder öffnen - ohne Quadratmeterbegrenzung der Verkaufsfläche.

- Breitensport: Bund und Länder wollen den Trainingsbetrieb im
Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wieder erlauben.
Freizeitsportler müssen sich aber an bestimmte Auflagen halten. So
muss eine Distanz von 1,5 bis 2 Metern gewährleistet und der Sport
kontaktfrei ausgeübt werden.

- Bundesliga: Die Fußball-Bundesliga darf die unterbrochene Saison ab
der zweiten Mai-Hälfte mit Geisterspielen fortsetzen.

- Verantwortung: Die Bundesländer übernehmen die Verantwortung für
weitere Lockerungen der Corona-Beschränkungen. Sie müssen aber
sicherstellen, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr
als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern innerhalb von sieben
Tagen sofort wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt
wird.