Ungeliebte Patienten: Angehörige müssen Behinderte in Klinik pflegen Von Elke Richter, dpa

Angehörige behinderter Patienten werden häufig aufgefordert, diese in
der Klinik selbst zu pflegen. Mal offen ausgesprochen, mal
unterschwellig gefordert. Es liegt, wie so oft, am Geld - aber nicht
nur.

München (dpa) - Es ist das Problem einer kleinen Bevölkerungsgruppe,
aber für die Betroffenen ist das Problem riesengroß: Wenn Menschen
mit schweren Behinderungen in ein Krankenhaus müssen, verlangen viele
Kliniken mehr oder weniger offen, dass ein Angehöriger mitkommt - um
den Patienten zu pflegen. Das Problem ist schon lange bekannt, eine
Lösung nicht in Sicht. Dabei könnte es sich gerade jetzt, in der
Corona-Krise, massiv verschärfen.

«Das sind ja oft Menschen, die eine Vorerkrankung haben, wo das
Immunsystem besonders belastet ist, die besonders anfällig sind»,
sagt Katja Kruse vom Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte
Menschen (bvkm). Damit steige die Wahrscheinlichkeit, dass die vom
Coronavirus ausgelöste Lungenkrankheit Covid-19 einen schweren
Verlauf nehme - und die Betroffenen in einem Krankenhaus behandelt
werden müssten. Viele Angehörige werden sich dann nicht nur Sorgen um
den Patienten machen, sondern auch darüber, wie sie dessen Pflege
sicherstellen.

Denn was für den Normalmenschen selbstverständlich ist, nämlich in
der Klinik angemessen ver- und umsorgt zu werden, gilt für Menschen
mit geistigen oder komplexen Behinderungen nicht uneingeschränkt: «Es
ist schon vorgekommen, dass Krankenhäuser nicht bereit waren,
Menschen aus diesem Personenkreis aufzunehmen, wenn nicht eine
Begleitperson bereitstand, um die Pflege zu übernehmen», schildert
Kruse. «Oder Krankenhausaufenthalte werden verkürzt, weil die Klinik
die Pflege nicht sicherstellen kann.»

Konstanze Riedmüller aus Pullach bei München kennt diese Situation
aus eigener Erfahrung. Ihr 18-jähriger Sohn Johannes kann nur Finger,
Hände, Arme und Kopf fahrig bewegen und darüber hinaus ausschließlich

mit «Ja», «Nein» und seiner Mimik kommunizieren. Als er kürzlich
eine
Routine-OP benötigte, bedeutete das für die Familie wieder einmal den
Ausnahmezustand: Fünf Tage wechselten sich die Eltern rund um die Uhr
mit Wickeln, Füttern und Umlagern ab. Dabei sind beide berufstätig.

«Wenn ich dann Kinderkrankengeld beantrage und bekomme mein Gehalt
gekürzt, obwohl ich eine gesellschaftliche Aufgabe mache - denn es
ist ja eigentlich Aufgabe der Klinik, die Menschen dort zu versorgen
-, macht mich das schon wütend», erzählt die Juristin, die sich auch

als Vorsitzende des Landesverbands Bayern für körper- und
mehrfachbehinderte Menschen engagiert. Zumal das Kinderkrankengeld
pro Elternteil auf zehn Tage begrenzt ist, Menschen mit Behinderung
aber oftmals häufiger und länger krank sind als andere. Ihre
Angehörigen sind dann auf unbezahlten Urlaub angewiesen - so die
Arbeitgeber dies auf Dauer mitmachen.

Dass Riedmüller kein Einzelfall ist, wird von vielen Seiten
bestätigt. «Das Hauptproblem ist der Mangel an Pflegekräften. Das
heißt, dass die Pflegekräfte, die da sind, eine extrem verdichtete
und belastete Arbeitssituation haben, die schon per se kaum zu
schaffen ist», erläutert der Leiter des sozialpädiatrischen Zentrums

im Haunerschen Kinderspital in München, Florian Heinen.

«Und jetzt kommt dazu noch jemand, der einen wesentlich höheren
Bedarf hat, weil er sich nicht alleine im Bett umdrehen kann, weil er
ganz oft abgesaugt werden muss, weil er nachts im Abstand von einer
halben bis eineinhalb Stunden in eine andere Position gelegt werden
muss, weil er nicht innerhalb kurzer Zeit gefüttert werden kann, ohne
sich zu verschlucken.» Die Folge laut Heinen: «Da gibt es nur die
Lösung, dass man ganz pragmatisch sagt: Liebe Eltern, bitte kommt mit
dazu und helft uns.»

Andreas Lob-Hüdepohl vom Deutschen Ethikrat findet deutliche Worte:
«Diese Praxis, die nicht ungewöhnlich ist, ist ganz klar
menschenrechtswidrig.» Er fügt hinzu: «Es trifft übrigens nicht nur

Menschen mit Beeinträchtigungen, sondern beispielsweise auch ältere
Menschen mit Demenz. Was das Problem nicht besser macht.» Besonders
mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention dürfe die
medizinische Versorgung gerade nicht davon abhängig gemacht werden,
ob ein Patient zusätzliches «Equipment» in Form eines Pflegers mit
ins Krankenhaus bringt. «Aus ethischer Perspektive ist das ein
absolutes No-Go, das geht gar nicht!»

Im bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ist das
Problem seit Jahren bekannt. Schon 2012 gab es einen Runden Tisch, in
dessen Folge eine Broschüre mit konkreten Empfehlungen für
Krankenhausträger erarbeitet wurde, um den Klinikaufenthalt für
Menschen mit Behinderung zu verbessern. Zugleich wurde deutlich, dass
das Hauptproblem, «die Finanzierung einer vertrauten Bezugsperson im
Fall einer Begleitung in ein Krankenhaus, einer Änderung der
Rechtslage auf Bundesebene bedarf», wie es aus dem Münchner
Ministerium heißt.

Also nachgefragt in Berlin. Das Bundessozialministerium verweist an
das Bundesgesundheitsministerium, und dieses wiederum zurück an die
Länder. Diese müssten die Behandlungsverpflichtung der Krankenhäuser

sicherstellen, wonach die Kliniken jeden - auch behinderten -
Patienten bei entsprechendem medizinischem Bedarf aufnehmen müssen.
Eine Sprecherin betont zudem, dass der erhöhte Aufwand in der Pflege
seit Jahresbeginn extra vergütet und 1:1 übernommen werde. Dadurch
könnten zusätzliche Pflegekräfte eingestellt und bezahlt werden.

Doch von diesen Fachkräften gibt es flächendeckend viel zu wenige.
«Hier schlägt der Pflegenotstand wirklich in voller Wucht durch und
trifft diejenigen, die sich aufgrund ihrer Lebenssituation ohnehin
unter besonderer Belastung befinden: Die Menschen mit
Beeinträchtigungen und ihre Angehörigen», kritisiert Lob-Hüdepohl.


Klinikchef Heinen fordert deshalb, die «Finanzierungsmauer» zwischen
ambulanter und stationärer Pflege endlich einzureißen. «Es müsste
möglich sein, dass jemand, der den Patienten aus der ambulanten
Pflege kennt, diesen für einen Zeitraum X auch stationär begleiten
kann», fordert Heinen. «Denn zu verstehen, ob jemand Durst oder
Hunger hat, ob jemand auf Toilette muss, hängt zum Teil schlicht
davon ab, dass man sich kennt.»

Bislang aber bekommen nur Betroffene, die im Rahmen des
Arbeitgebermodells ihre Pflege selbstständig organisieren, ihre
vertrauten Begleiter auch in der Klinik finanziert. Bei Angehörigen
werden nur das Essen und die Übernachtung von den Kassen bezahlt, die
Pflege erfolgt unentgeltlich. Und wenn Heimbewohner ihre vertrauten
Betreuer mitnehmen wollen, so scheitert dies meist daran, dass
keinerlei Finanzierung vorgesehen ist, um diese in den Pflege- und
Wohnheimen zu ersetzen.

Der bvkm fordert deshalb seit vielen Jahren wie die Lebenshilfe auch
einen expliziten Rechtsanspruch auf Assistenz im Krankenhaus. Doch
trotz Runder Tische und Fachtagungen sieht es derzeit nicht so aus,
als ob bald etwas passiert. Was Johannes' Mutter fürchterlich ärgert:
«Das Problem kennen alle», betont Riedmüller. «Aber dann muss man e
s
lösen. Oder ehrlich sagen: Wir lösen es nicht.»