Kontaktbeschränkungen werden bis mindestens 3. Mai verlängert

Berlin (dpa) - Die gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie in
Deutschland verhängten Kontaktbeschränkungen sollen grundsätzlich bis

mindestens 3. Mai verlängert werden. Darauf haben sich Kanzlerin
Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder am
Mittwoch in Berlin verständigt, wie die Deutsche Presse-Agentur aus
Teilnehmerkreisen erfuhr. Zugleich vereinbarten sie vorsichtige
Lockerungen der Einschränkungen des täglichen Lebens.

So sollen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800
Quadratmetern unter Auflagen ab Montag wieder öffnen dürfen. Dies
gilt unabhängig von der Verkaufsfläche auch für Kfz-Händler,
Fahrradhändler und Buchhandlungen. Der Schulbetrieb soll am 4. Mai
beginnend mit den Abschlussklassen, den Klassen, die im kommenden
Jahr Prüfungen ablegen und den obersten Grundschulklassen wieder
aufgenommen werden. Anstehende Prüfungen sind bereits vorher möglich,
wie die dpa weiter erfuhr.

Großveranstaltungen sollen dagegen weiter grundsätzlich untersagt
bleiben - und zwar bis zum 31. August. Betroffen seien auch
Fußballspiele, wie es hieß. Konkrete Regelungen etwa zur Größe der

Veranstaltungen sollen durch die Länder getroffen werden.

Supermärkte hatten ohnehin während der Krise geöffnet. Die Geschäft
e
sollen demnach jetzt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des
Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen dürfen.
Der Handelsverband Deutschland hatte unmittelbar vor der Entscheidung
von Bund und Ländern davor gewarnt, zunächst nur kleine Läden zu
öffnen. Eine 800-Quadratmetergrenze verlaufe mitten durch die
Innenstadt, hieß es. Ein mittelgroßes Bekleidungsgeschäft und der
Elektronikhändler zum Beispiel hätten weiterhin geschlossen,
Schuhläden und Haushaltswarengeschäfte etwa dürften wieder öffnen.


Zu den Schulen war in einer Beschlussvorlage für die Schaltkonferenz
die Rede davon, dass die Kultusministerkonferenz bis zum 29. April
ein Konzept vorlegen solle, «wie der Unterricht unter besonderen
Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des
Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen, insgesamt wieder
aufgenommen werden kann». Dabei solle auch das Pausengeschehen und
der Schulbusbetrieb in den Blick genommen werden.