Ex-Präsident des Verfassungsgerichtshofs kritisiert Epidemie-Gesetz

Düsseldorf (dpa/lnw) - Dem geplanten Epidemie-Gesetz fehlt es nach
Einschätzung des früheren Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs f
ür
Nordrhein-Westfalen an Präzision. Für «eine solche Beschneidung von
Grundrechten, zu denen auch die Freiheit der Berufsausübung gehört,
braucht es ein Höchstmaß an inhaltlicher Bestimmtheit der
Voraussetzungen, unter denen ein solcher Grundrechtseingriff möglich
sein soll», sagte Michael Bertrams dem «Kölner Stadt-Anzeiger»
(Mittwoch). Daran mangele es dem Entwurf der schwarz-gelben
Koalitionsregierung.

Auch bei den Zuständigkeiten fehle Präzision. «Wie die Einschätzung

einer lediglich landesweiten epidemischen Lage zustande kommen soll,
lässt sich dem Entwurf nicht entnehmen.» Die Verabschiedung des
Gesetzes sollte vertagt werden, sagte Bertrams der Zeitung. «Es wäre
das Mindeste, diesen Gesetzentwurf den Fachausschüssen des Landtags
zur Beratung in aller Ruhe vorzulegen und vor der Verabschiedung des
Gesetzes auch Sachverständige anzuhören.»

Die nordrhein-westfälische Landesregierung plant ein Epidemie-Gesetz
unter anderem zum Schutz gegen weitere Corona-Infektionswellen. Es
sieht etwa Zwangsverpflichtungen von Ärzten im Notfall vor. Die
Opposition, aber auch Rechtswissenschaftler hatten massive Bedenken
geäußert. Anders als von der Landesregierung ursprünglich geplant
soll es nun doch nicht im Eilverfahren durch den Landtag gebracht
werden. An diesem Mittwoch ist nun die erste Lesung des Entwurfes
angesetzt.