Saarland beschließt Hilfen für soziale Dienstleister

Saarbrücken (dpa/lrs) - Die saarländische Landesregierung hat am
Dienstag finanzielle Hilfen für soziale Dienstleistungsunternehmen
beschlossen. Träger von Werkstätten für Menschen mit Behinderung,
Tagesförderstätten, ambulanten Diensten oder Integrationshilfen an
Kitas und Schulen sollen so vor den Auswirkungen der Corona-Pandemie
abgesichert werden, wie das Sozialministerium mitteilte. Es gebe
bereits erhebliche finanzielle Einbußen, weil Leistungen aufgrund des
Ansteckungsrisikos nicht mehr in Anspruch genommen werden könnten
oder Einrichtungen geschlossen seien, erklärte Sozialministerin
Monika Bachmann (CDU).

Die Unterstützung sieht Zuschüsse bis zur vollen Höhe der Einbußen

vor. Voraussetzung ist nach Angaben des Ministeriums, dass der
soziale Dienstleister glaubhaft darlegen kann, dass auch unter
Berücksichtigung der ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nur so

eine unverschuldete Insolvenz abwendbar ist. «Unser Ziel ist es,
unverschuldete Insolvenzen von sozialen Dienstleistern abzuwenden»,
erklärte Bachmann.