Regierung will Soforthilfen auch für Landwirtschaft

Potsdam (dpa/bb) - Im Brandenburger Agrarministerium wird derzeit
eine Förderrichtlinie für die Soforthilfe für kleine und mittlere
Betriebe in der Corona-Krise erarbeitet. Sie soll bis zum Wochenende
vorliegen und nicht nur für Kleinstbetriebe mit bis zu 10
Mitarbeitern gelten, so wie es das Programm des Bundes vorsehe,
betonte Agrarminister Axel Vogel (Bündnis 90/Grüne) am Dienstag in
einer Mitteilung. Auch kleinen und mittleren Unternehmen sollen
Hilfen gewährt werden, die nicht zurückgezahlt werden müssten.
«Landwirte, Gemüsebauern und Tierhalter haben wir als systemrelevant
anerkannt», betonte er.

Die Fördersätze werden in Anlehnung an die Richtlinie des
Wirtschaftsministeriums für gewerbliche Unternehmen gestaffelt. Das
Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und
Flurneuordnung wird die Anträge nach den Angaben bearbeiten. In den
Genuss der Hilfen könnten auch Fischereibetriebe, Waldbesitzer und
Unternehmen der Be- und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte
kommen.

Saisonarbeitskräfte, die bereits im Land sind, um jetzt in der
Spargelernte und danach beim Erdbeerpflücken zu helfen, können den
Angaben nach statt bisher 70 nun 115 Tage sozialversicherungsfrei in
Brandenburg arbeiten. Die Regelung gelte bis 31. Oktober 2020, hieß
es.