Gericht prüft Einreiseverbot nach Ostprignitz-Ruppin

Potsdam (dpa/bb) - Das Verwaltungsgericht Potsdam will noch in dieser
Woche über zwei Eilanträge gegen das wegen der Corona-Pandemie vom
Landkreis Ostprignitz-Ruppin erlassene Einreiseverbot entscheiden.
Die Kammer prüfe derzeit die Anträge, erklärte ein Sprecher am
Dienstag. Zwei Berliner hatten sich an das Gericht gewandt. Mit den
Anträgen wollen sie erreichen, sich auch trotz des Verbotes an ihrem
Zweitwohnsitz in Ostprignitz-Ruppin aufhalten zu dürfen.

Der Landkreis hatte das Einreiseverbot am vergangenen Donnerstag zum
Schutz vor einer Ausbreitung des Coronavirus als einzige Kommune in
Brandenburg erlassen. Seitdem sind touristische Reisen aus privatem
Anlass verboten, um das Gesundheitssystem wegen vieler Touristen
nicht zu überfordern. Zunächst sollten auch alle, die einem
Zweitwohnsitz in dem Kreis haben und die Wohnung nicht zwingend für
die Arbeit nutzen, gehen müssen. Anschließend änderte der Kreis die
Verfügung ab: Wer einen Zweitwohnsitz hat und schon im Kreis ist,
soll bleiben können. 

Bei den beiden Berlinern gehe es zum einen um einen Kanzleisitz und
die Arbeit in dem Kreis aus dem Homeoffice. Der andere Antrag ziele
darauf ab, Sicherungsmaßnahmen an einer Immobilie durchzuführen,
sagte der Sprecher. Zuvor hatte die Zeitung «Märkische Allgemeine»

berichtet. 

Vier Eilanträge waren bis zum Dienstag gegen das Verbot des
Landkreises beim Gericht eingegangen. Zwei hätten sich bereits durch
die Änderung der Verordnung erledigt.