Minister: Auch große Familienfeiern zu Ostern bleiben verboten

Potsdam (dpa/bb) - Die Kontaktbeschränkungen wegen der Corona-Krise
gelten in Brandenburg auch für private Familienfeiern während der
Osterfeiertage. «Das ist leider eine starke Einschränkung und Ostern
wird für niemanden so sein, wie wir es kennen», sagte Innenminister
Michael Stübgen (CDU) am Dienstag nach der Kabinettssitzung in
Potsdam. Private Feiern seien nur mit den Mitgliedern des eigenen
Hausstands plus einer zusätzlichen Person erlaubt, betonte Stübgen.
«Ansonsten sind Ansammlungen, private Feiern, im Familienkreis - wenn
sie nicht einen Hausstand bilden - ein Verstoß gegen die
Verordnung.»

Regierungschef Dietmar Woidke (SPD) betonte aber, dass
Osterspaziergänge dennoch in beschränktem Maße möglich seien. «Wi
r
haben in Brandenburg kein Ausflugs- und kein Ausgehverbot», betonte
Woidke. Es gebe lediglich eine Kontaktbeschränkung. «Es ist ja nichts
dagegen zu sagen, wenn jemand in den Wald fährt und mit Frau und Hund
spazieren geht», meinte der Regierungschef. «Aber was nicht geht,
ist, dass man sich da trifft und fünfzig oder hundert Personen
gemeinsam einen Osterspaziergang unternehmen.»