Saarland erlässt Bußgeld-Katalog für Verstöße gegen Corona-Regeln

Saarbrücken (dpa/lrs) - Für Verstöße gegen die Corona-Regeln gilt a
b
diesem Mittwoch im Saarland ein Bußgeldkatalog: Demnach droht einer
Person, die ihre Wohnung ohne triftigen Grund verlässt, ein Bußgeld
von bis zu 200 Euro, geht aus der am Dienstag veröffentlichten
Verordnung hervor. Wer sich in der Öffentlichkeit mit mehr als einer
nicht im Haushalt lebenden Person aufhält, muss ebenfalls mit einer
Strafe von bis zu 200 Euro rechnen. Und wer gegen das Verbot
verstößt, an einer öffentlichen Versammlung teilzunehmen, muss mit
einem Bußgeld von bis zu 400 Euro rechnen.

Der Betrieb von Gaststätten und Hotels trotz Verbots wird mit 1000
bis 4000 Euro geahndet, heißt es weiter in der Verordnung. Das
unbefugte Betreten einer Pflegeeinrichtung kann ein Bußgeld von 500
bis 2000 Euro nach sich ziehen. Für Gottesdienste in Kirchen oder
Zusammenkünfte in Moscheen oder Synagogen steht ein Bußgeld von 200
bis 2000 Euro in der Liste.

Für fahrlässige Verstöße könnten auch geringere Bußgelder verh
ängt
werden, hieß es. Die Regelsätze gelten für den jeweils ersten
Verstoß. Sie würden bei folgenden Verstößen jeweils verdoppelt. Die

Obergrenze liege dann bei 25 000 Euro. Bei allen Verstößen handele es
sich um OrdnUngswidrigkeiten. Als triftige Gründe, das Haus zu
verlassen, gelten etwa Arbeit oder Einkauf.