Sachsen verlängert Ausnahmen für Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen

Dresden (dpa/sn) - Lastwagen mit wichtigen Versorgungsgütern können
vorerst auch weiter in Sachsen an Sonntagen sowie zu Ostern unterwegs
sein. Am Dienstag verlängerte das Wirtschaftsministerium eine
entsprechende Ausnahmegenehmigung bis zum 19. April. Sie gilt für
Fahrzeuge, die beispielsweise haltbare Lebensmittel und
Hygieneartikel sowie medizinische Produkte transportieren. In einem
schriftlichen Fahrauftrag seien das amtliche Kennzeichen sowie
Abfahrtsort und -ziel auszuweisen, hieß es. Zudem müssten die Güter
einzeln und genau aufgeführt werden.

Zugleich wurde auf eine vom Bundesverkehrsministerium getroffene
Regelung verwiesen, wonach unter anderem die tägliche Lenkzeit für
Lkw-Fahrer fünfmal in der Woche auf zehn Stunden verlängert werden
kann.