Dreyer ruft zu Geduld bei Einschränkungen in Corona-Krise auf

Am Mittwoch beraten die Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin
Merkel über den Stand in der Corona-Krise. Für Rheinland-Pfalz steht
fest: Die wegen der Schul- und Kitaschließung eingerichtete
Notbetreuung soll auch in den Ferien angeboten werden.

Mainz (dpa/lrs) - Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat mit
Blick auf die Einschränkungen des öffentlichen Lebens in der
Corona-Krise zu Geduld aufgerufen. Lockerungen seien derzeit nicht
angezeigt, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Dienstag in
Mainz. Am Mittwoch werde es eine Telefonkonferenz der
Ministerpräsidenten mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zum
aktuellen Stand geben. Für die am Gründonnerstag beginnenden
Osterferien gibt es eine Notbetreuung für Kinder, deren Eltern sich
aus beruflichen Gründen in der Corona-Krise nicht um ihre Kinder
kümmern können.

«Wir hoffen, dass die Schulen nach den Osterferien wieder öffnen»,
sagte eine Sprecherin des Bildungsministeriums in Mainz. «Zum
derzeitigen Zeitpunkt können wir das aber noch nicht sicher sagen.»

Die Schulaufsicht der ADD rief Lehr- und pädagogische Fachkräfte dazu
auf, sich freiwillig für eine Notbetreuung in den Ferien zu melden,
wie das Bildungsministerium am Dienstag in Mainz mitteilte. Diese
Entscheidung sei mit allen Beteiligten abgestimmt worden. Wer in den
Osterferien tageweise die Notbetreuung übernehme, könne im kommenden
Schuljahr im gleichen Umfang unterrichtsfreie Ausgleichstage
beantragen.

«Ich möchte mich ausdrücklich bei all jenen bedanken, die unsere
Gesellschaft aktuell am Laufen halten», erklärte Bildungsministerin
Stefanie Hubig (SPD). Wer an Schulen und Kitas in den Ferien die
Notbetreuung ermögliche, leiste «einen ganz entscheidenden Beitrag
für unser Gemeinwesen zur Bewältigung der aktuellen Krise».

Die Lehrergewerkschaft GEW unterstützte den Aufruf der
Bildungsministerin, sich freiwillig für die Notbetreuung während der
Osterferien zu melden. Ausgenommen sollten Angehörige von
Risikogruppen und Beschäftigte sein, die selbst Kinder zu betreuen
oder Angehörige zu pflegen hätten, erklärte GEW-Landesvorsitzender
Klaus-Peter Hammer.

Die Befristung der Schulschließungen bis zum 19. April ist nach
Angaben des Bildungsministeriums auch Grundlage dafür, «dass
angesichts der Sondersituation derzeit auf Benotungen zu verzichten
ist». Davon ausgenommen sind einige Schulen, die ohnehin schon seit
Jahren Online-Leistungen bewerten und entsprechend darauf vorbereitet
sind. Das Schulgesetz erlaubt eine Benotung digital erbrachter
Leistungen grundsätzlich, sieht dafür aber vor, dass innerhalb der
Lerngruppe Chancengleichheit herrschen Muss. Außerdem muss
sichergestellt sein, dass die Leistung individuell zugeordnet werden
kann, also selbstständig und ohne fremde Hilfe erbracht wurde.

«Wir erleben aktuell aber eine Ausnahmesituation, in der wir uns
entschieden haben, die Benotung auszusetzen», erklärte die Sprecherin
des Ministeriums. Oberstes Ziel sei es, dass keinem Schüler, keiner
Schülerin aus dieser Situation unverschuldet Nachteile entstünden.