Kein Eilverfahren für Epidemie-Gesetzentwurf im Landtag

Düsseldorf (dpa/lnw) - Das umstrittene Epidemie-Gesetzes der
nordrhein-westfälischen Landesregierung soll nun doch nicht im
Eilverfahren durch den Landtag gebracht werden. An diesem Mittwoch
ist anders als von der Landesregierung ursprünglich geplant nur die
erste Lesung des Gesetzentwurfes angesetzt.

Alle Fraktionen hätten sich auf ein Beratungsverfahren verständigt,
teilte ein Landtagssprecher am Dienstag mit. Demzufolge werde der
federführende Gesundheitsausschuss am kommenden Montag eine
Sachverständigen-Anhörung dazu durchführen.

Die zweite Lesung des Gesetzes sei dann für Donnerstag kommender
Woche (9. April) geplant, wofür eine zusätzliche Plenarsitzung
einberufen werden soll. Ursprünglich sollte hatte die Landesregierung
das Gesetz bereits am morgigen Mittwoch im Eilverfahren durch das
Parlament bringen wollen.

«Wir brauchen einen parteiübergreifenden Konsens in der
Corona-Krise», sagte Laschet am Dienstag in Düsseldorf. Daher würden

auch die Anregungen von SPD und Grünen aufgenommen. Wenn es
Korrekturen brauche, dann werde es die auch geben. In dieser Frage
wolle die Landesregierung alle mit an Bord haben, weil es eine
gesamtgesellschaftliche Frage sei und keine parteipolitische.

Außerdem befasst sich der Landtag am Mittwoch auf Antrag der
SPD-Fraktion in einer Aktuellen Stunde mit der «Gesundheits- und
Ernährungsversorgung in Pandemiezeiten». Dabei gehe es um die
Versorgung mit Medizinprodukten und Saisonarbeitskräfte in der
Landwirtschaft.

Die nordrhein-westfälischen Landesregierung plant das Epidemie-Gesetz
zum Schutz gegen weitere Corona-Infektionswellen. Das Gesetz sieht
unter anderem Zwangsverpflichtungen von Ärzten im Notfall vor.
Außerdem sollen die Behörden berechtigt werden, medizinisches
Material sicherzustellen. Die Opposition, aber auch
Rechtswissenschaftler hatten massive Bedenken gegen den Gesetzentwurf
geäußert. Die SPD-Fraktion hatte es als in mehreren Punkten
verfassungswidrig kritisiert.