Einige Kommunen verweigern Meldung Covid-19-Infizierter an Polizei

Das Gesundheitsministerium hat die Gesundheitsämter in MV angewiesen,
Covid-19-Infizierte der Polizei zu melden. Manche Ämter kommen dem
nach, andere sehen den Datenschutz verletzt und weigern sich.

Rostock/Schwerin (dpa/mv) - Die vom Land geforderte Meldung von
Covid-19-infizierten Menschen in Mecklenburg-Vorpommern an die
Polizei stößt bei einigen Kommunen auf Widerstand. So kommen die
Gesundheitsämter in Rostock und im Landkreis Vorpommern-Rügen der
Forderung von Gesundheitsminister Harry Glawe (CDU) nicht nach,
täglich eine aktualisierte Liste von Infizierten an die beiden
Polizeipräsidien zu übermitteln. Sie machen in erster Linie den
Datenschutz geltend.

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim prüft nach Worten eines Sprechers
noch, wie mit der Forderung aus Schwerin umgegangen werden soll.
Hingegen erklärten Sprecher der Landeshauptstadt Schwerin, des
Landkreises Nordwestmecklenburg, des Landkreises Mecklenburgische
Seenplatte und des Landeskreises Rostock, der Anweisung Folge zu
leisten.

Der Landkreistag hat sich noch keine abschließende Meinung gebildet,
wie Geschäftsführer Matthias Köpp der Deutschen Presse-Agentur sagte.

«Man muss abwägen zwischen dem Schutz der positiv Getesteten und dem
möglichen Schutz Anderer.» Dies sei keine einfache Abwägung. Die
gewünschte Meldung könne auch dazu führen, dass man sich in falscher

Sicherheit wiege - schließlich sei niemand gezwungen, sich auf
Covid-19 testen zu lassen, wenn er meine, er sei infiziert. Köpp
kündigte dazu Gespräche mit der Landesregierung in den nächsten Tagen

an.

Rostocks Sozialsenator Steffen Bockhahn (Linke) sagte der dpa, der
Empfängerkreis der Listen sei nicht hinreichend bestimmt und der
Auskunftsanspruch könne nur individuell, aber nicht für Gruppen
gelten. «Das quasi öffentliche Benennen Infizierter hat schon
mehrfach schlimme Konsequenzen gehabt.» Bockhahn erinnerte dabei an
die Behandlung von HIV-Erkrankten in den 1980-Jahren. «Wir sollten
aus der Geschichte lernen. Rostock wird diese Listen in der
geforderten Form nicht anfertigen und nicht übergeben.»

Der Übertragungsweg des Sars-CoV-2-Virus sei die Tröpfcheninfektion.
«In gleicher Weise werden auch andere Krankheiten mit vergleichbarer
oder höherer Todesrate übertragen», sagte Bockhahn und verwies dabei

auf Influenza-, Tuberkulose- oder Masern-Erkrankungen.
«Konsequenterweise müssten auch zu diesen Infektionen Listen erstellt
werden und diese Idee zeigt, wie absurd und unangemessen die Weisung
ist.» Zu einem geeigneten und konstruktiven Miteinander, auch zum
Schutz der Polizei, sei das Gesundheitsamt jederzeit bereit.

Das Gesundheitsministerium hatte ein Schreiben an Landkreise und
kreisfreie Städte geschickt. Darin werden diese aufgefordert, täglich
aktuelle Listen mit den Covid-19-Infizierten an die Polizei zu geben.
Beamte müssten wissen, ob sich an einem Einsatzort möglicherweise
Infizierte befinden. Linke und FDP kritisierten das Ansinnen.