Corona-Krise: Sachsen verlängert Einschränkungen bis 20. April

Sie wolle lieber am Coronavirus sterben, als mit keinem Menschen mehr
reden zu können, klagte eine ältere Frau in Sachsen über
Kontaktverbote im Alltag. Gesundheitsministerin Petra Köpping sieht
Einsamkeit in Corona-Zeiten als grundlegendes Problem.

Dresden (dpa/sn) - Sachsen hat Ausgangsbeschränkungen im Zusammenhang
mit der Corona-Krise über Ostern hinaus bis zum 20. April verlängert.
Das beschloss das Kabinett am Dienstag in Dresden. Die
Einschränkungen seien Teil einer Verordnung. Damit will das Land
Klagen vorbeugen. «Um auf Nummer sicher zu gehen, haben wir uns
entschieden, diese Rechtsverordnung zu machen», sagte Innenminister
Roland Wöller (CDU).

Zuletzt gab es wiederholt Klagen gegen zwei Allgemeinverfügungen des
Freistaates. Sie galten seit 18. März beziehungsweise 22. März. Mit
den Verfügungen waren unter anderem das Verlassen der Wohnung ohne
triftigen Grund untersagt sowie der Besuch von Alten- und
Pflegeheimen. Nach Angaben von Gesundheitsministerin Petra Köpping
(SPD) lagen zehn Klagen dagegen vor. Bisher gaben Verwaltungsgerichte
aber keinem der Eilanträge statt.

Köpping schilderte zu Beginn der Kabinettspressekonferenz den
aktuellen Stand bei den Corona-Infektionen in Sachsen. Demnach sind
hier bis Dienstag 2084 Infektionen nachgewiesen - 154 mehr als am
Montag. Die Zahl der Todesopfer kletterte auf 13. Betroffen sind
ausschließlich Menschen, die älter als 74 Jahre waren. Köpping
wertete die Zahlen als Beleg, dass von einer Entwarnung keine Rede
sein kann. 89 Menschen befanden sich mit einer Covid-19-Erkrankung im
Krankenhaus, in fünf Fällen gebe es einen klinisch schweren Verlauf.

Wöller stellte einen Bußgeldkatalog vor, der wie in anderen Ländern
bei Verstößen gegen die Verordnung greifen soll. Wer ohne triftigen
Grund seine Wohnung verlässt, kann nun mit einer Geldbuße von 150
Euro bestraft werden. Bei Verletzung des Besuchsverbotes in Alten-
und Pflegeheimen drohen 500 Euro. Wenn Heime die dort angegebene
Personenzahl überschreiten, müssen sie mit einem Bußgeld zwischen 500

und 100 Euro rechnen. Zugleich kann die Polizei bei kleineren
Verstößen vor Ort Verwarngelder bis 55 Euro aussprechen. Parallel
dazu gelten Bußgelder und Strafen aus dem Infektionsschutzgesetz.

«Es geht um Leben und Tod, es geht um die Gesundheit insbesondere von
älteren Mitbürgern», sagte Wöller. Deshalb habe man noch einmal ein

Zeichen setzen wollen, dass die Verstöße strafbewehrt sind - für die

wenigen, die sich nicht daran halten. Die übergroße Mehrheit der
Menschen halte die Regeln aber ein.

Die Begleitung bedürftiger Personen oder Minderjähriger gilt als
triftiger Grund, die Wohnung zu verlassen, sagte Köpping. In einigen
Punkten wurde die bisherigen Allgemeinverfügungen auch präzisiert.
Die Begleitung Sterbender und die Beerdigung von Menschen ist
gelockert. An einem Begräbnis dürfen nun 15 Personen teilnehmen, um
den Abschied würdevoll zu gestalten. Alleinstehende dürfen in
Ausnahmefällen auch mit einer anderen Person beispielsweise ein
Geschäft aufsuchen.

Nach den Worten von Köpping leiden viele unter der Einsamkeit als
Folge der Einschränkungen. Hilfe könne man sich auch per Telefon
holen - beispielsweise bei einer Hotline des Deutschen Roten Kreuzes.
«Man muss nicht ganz allein in seinem Haus oder in seiner Wohnung
sitzen und keinerlei Kontakt haben.»

Unzufrieden zeigte sich die Ministerin mit der Bereitstellung von
Schutzausrüstung. Die Situation sei «nach wie vor dramatisch». Ein
Team befasse sich inzwischen nur noch mit Beschaffung von
Schutzmaterialien auch im Ausland. Es gebe eine Prioritätenliste, zum
Beispiel würden Krankenhäuser bevorzugt beliefert.

Innenminister Wöller wollte am Schluss nicht darüber spekulieren, wie
lange die Einschränkungen insgesamt noch gelten. «Wir haben es mit
einer sehr ernsten Krise zu tun - die größte Krise seit Bestehen der
Bundesrepublik Deutschland, deren Ausmaß und deren Dauer ungewiss
ist. Das heißt, wir steuern auf Sicht, Schritt für Schritt - alles
andere wäre Spekulation.»