Senat will Ausnahmen für Künstler bei Zuwendungen machen

Berlin (dpa/bb) - In der Corona-Krise hat der Berliner Senat
Kulturschaffenden mehr Möglichkeiten für Entschädigungen zugesagt. So

sollen im Zuwendungsrecht Ausnahmen gemacht werden, damit Betroffene
leichter an Geld kommen, wie die Kulturverwaltung am Dienstag
mitteilte. Es würden dabei nun auch Ausgaben anerkannt, die
normalerweise nicht erstattet würden. Demnach können Künstler etwa
Stornierungskosten für Hotels im Falle einer wegen des Coronavirus
abgesagten Veranstaltung abrechnen können. Zudem dürfen Künstler
Ausfallhonorare bekommen, selbst wenn im Vorfeld keine vereinbart
worden sind. Die neuen Ausnahmen gelten für bereits vom Senat
bewilligte Projekte - und solche, deren Anträge auf Förderung bis zum
15. März vorgelegen haben.