Hilfe für Kreditnehmer in Not - Banken sollen Aufschub gewähren Friederike Max, dpa

In der Corona-Krise drohen der Verlust des Arbeitsplatzes oder
Kurzarbeit. Mit der Zahlung von Zins und Tilgung von
Verbraucherkrediten kann es dann eng werden.

Frankfurt/Main (dpa) - Laufende Kredite können für Verbraucher in der
Corona-Krise zur einer schweren Belastung werden. Die Geldhäuser
sollen Kunden, die wegen der Krise in Not geraten sind, daher vom 1.
April an die Zahlung von Zins, Tilgung oder Rückzahlung von
Verbraucherkrediten für drei Monate stunden. «Banken und Sparkassen
sind darauf vorbereitet», sagte ein Sprecher der Deutschen
Kreditwirtschaft (DK). Das Interesse scheint groß zu sein, wie aus
ersten Daten der Sparkassen hervorgeht. Verbraucherschützer begrüßten

die gesetzliche Regelung, mahnten aber zur Vorsicht.

«Es handelt sich um eine Akutmaßnahme, die Schulden werden damit
nicht weggezaubert. Zunächst sollten Verbraucher staatliche
Transferleistungen prüfen wie zum Beispiel Mietzuschüsse», sagte
Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Die
Stundung gilt vom 1. April bis Ende Juni für Verbraucherkredite, die
vor dem 15. März abgeschlossen wurden. «Wahrscheinlich sind drei
Monate zu kurz. Wir hoffen, dass gegebenenfalls nachjustiert wird»,
sagte Mohn.

Kritisch sieht sie die Möglichkeit, freiwillig mit Kreditinstituten
eine andere Regelung zu vereinbaren. «Darin liegt die Gefahr, dass
Verbraucher schlechter gestellt werden. Das darf nicht passieren»,
sagte die Leiterin des vzbv-Finanzmarktteams. Zugleich mahnte sie, in
Not geratene Verbraucher sollten sich bei Problemen mit Zins und
Tilgung von Krediten rasch an ihre Bank oder Sparkasse wenden und
diese «auf keinen Fall aussitzen». Die Regelung gelte aber nur für
Menschen, die wegen der Krise in Schwierigkeiten geraten seien: «Das
müssen Betroffene im Zweifel auch nachweisen.»

Auch die Deutsche Kreditwirtschaft hatte Privatkunden in
Schwierigkeiten geraten, sich schnellstmöglich mit ihrem Geldhaus in
Verbindung zu setzen.

Der Darlehensvertrag wird nach Angaben des
Bundesverbraucherministeriums um den Zeitraum der Stundung
verlängert, sofern Bank und Verbraucher keine andere Lösung
vereinbaren. Eine Kündigung des Vertrages unter anderem wegen
Zahlungsverzugs oder Verschlechterung der wirtschaftlichen
Verhältnisse des Verbrauchers ist während der Stundung
ausgeschlossen.

Manche Institute bieten schon seit einigen Tagen ihren Kunden an, die
Tilgung von Darlehen auszusetzen. Der Präsident des Deutschen
Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), Helmut Schleweis, hatte dem
«Handelsblatt» gesagt, das gelte seit 26. März für Ratenkredite
genauso wie für Immobilienfinanzierungen. Voraussetzung sei, dass
wegen der Ausbreitung des Coronavirus Einnahmen ausgefallen seien und
die Kunden nicht anderweitig zahlen könnten. «Wir vertrauen unseren
Kunden, dass sie dieses Instrument nicht zweckwidrig einsetzen.» Bis
Montagvormittag hätten 124 000 Menschen von dieser Möglichkeit
Gebrauch gemacht.

Die Commerzbank gewährt Privatkunden, die von Kurzarbeit betroffen
sind, nach eigenen Angaben bei Ratenkrediten aktuell eine
dreimonatige Zahlungspause. Bei Baufinanzierungen sei bis zu sechs
Monate eine vereinfachte Aussetzung der Tilgung möglich.

Das Informationsunternehmen Crifbürgel hatte jüngst vor einem Anstieg
der Privatpleiten infolge der Krise in Deutschland gewarnt. Nicht nur
Arbeitslosigkeit, sondern auch der starke Anstieg von Kurzarbeit
werde die Zahl der Privatinsolvenzen erhöhen, sagte Geschäftsführer
Christian Bock. «Die Menschen in Deutschland werden weniger Geld in
der Tasche haben, um ihren Verpflichtungen wie Kreditzahlungen,
Mieten oder Finanzierungen nachzukommen. Auf Dauer führt weniger
Einkommen erst in die Überschuldung und dann in die Privatinsolvenz»,
sagte er.